Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Handschriftenabteilung von Fritz Antonius

folgte Materialübernahme aus der alten Staatskanzlei-Regi- stratur.1 Diese Bände wurden jedoch nicht im StA. behalten, sondern mit einem dritten Band venetianischer Provenienz aus der Bibliothek der italieni­schen Kanzlei schon 1869 der Hofbibliothek abgetreten. Genau das gleiche wie von allen diesen obigen Einlieferungen, näm­lich daß wir bezüglich der mitübernommenen Manuskripte nur höchst mangelhaft unterrichtet sind, gilt auch von der im Jahre 1849 ins StA. gekommenen Reichshofrats-Registratur,2 von der einzelne Bände, wie wir sahen, schon vor Jahrzehnten ins Archiv gelangt waren. Nun hören wir zwar von 10.000 Aktenfaszikeln, aber nur sehr wenig von Manuskripten, so daß wir auch bei dieser Provenienzgruppe im wesent­lichen nur sagen können, daß die Mehrzahl der davon noch heute vorhan­denen Manuskripte damals, 1849, ins Archiv gelangt sein muß. Bestimmt hören wir nur, daß Meiller im Jahre 1850 vier Lehenbücher aus der Reichs­hofratsregistratur (Filiale) ins Hauptarchiv zur ferneren Aufbewahrung übertragen habe und ersehen aus einer Übersicht der vor 1849 in der Reichshofratsregistratur vorhandenen Akten und deren Aufstellung, daß damals außer 50 Bänden Repertorien und 40 Bänden verschiedener Werke noch 37 Bände dort vorhanden waren „diverse Manuskripta, größtenteils Dekrete, Korrespondenzen, Resolutionen der Congregatio de propaganda fide, über welche Manuskripte und Bücher ein von Herrn Registrator No­wotny verfaßtes Verzeichnis besteht“. Dieses Verzeichnis ist jedoch leider heute unauffindbar und wir wissen daher nicht, ob diese 37 Bände ganz oder zum Teil aus den Akten der Congregatio ausgeschieden und heute ihrer Provenienz nach unbestimmbar sind oder ob die Akten selbst, die 1925 nach Rom ausgeliefert wurden,3 hier als Bände bezeichnet werden. Wesentlich besser steht es mit unserer Kenntnis von einer anderen Unternehmung, die in diesen Jahren wieder aufgenommen wurde, der An­forderung von Urkunden und Handschriften des Schatzgewölbes aus dem Hofkammerarchiv.4 Schon im Jahre 1835 war, wie wir hörten, eine Handschrift dieser Provenienz von dort herübergekommen, nun folg­ten drei weitere Bände nebst einem Exemplar des „Putsch“ und sechs anderen Repertorien. Diese letzteren wurden ebenso wie die schon 1849 aus der Registratur des Ministeriums (Staatskanzlei) übernommenen alten Verzeichnisse in den Handschriftenkatalog, Abteilung Repertorien, einge­tragen. Die Hauptmasse der Handschriften aus dem Kammerarchiv, 25 Bände und 2 Indizes — zum weitaus überwiegenden Teil ebenfalls der Provenienz Schatzgewölbe, einige wenige niederösterr. Regierung —, folgte aber erst im Jahre 1870 nach, ohne daß aber auch jetzt die bei der Hof­kammer verwahrt gewesenen Schatzgewölbeschriften ganz erfaßt worden wären. Ein kleiner Rest dieser Provenienz blieb dort zurück. I. Geschichte der Sammlung. 157 1 Vgl. Bd. Í S. 406, 407. 3 Vgl. Bd. I S. 291. 3 Vgl. unten die Ausführungen über die Congregatio de propaganda fide. 4 Vgl. oben S. 80 ff.

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