Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Die Handschriftenabteilung von Fritz Antonius
I. Geschichte der Sammlung. 147 Hofbibliothek gänzlich geeignet sind und die ihr auch nur einen Augenblick vorzuenthalten, man diesseits für höchst zweckwidrig ansehen würde“. Es waren darunter auch drei der 1749 von der Hofbibliothek erhaltenen Bände,1 die übrigen vorwiegend geistlichen Inhalts. Hormayr ging dann in seinem Streben, die Sammlungen des Archivs zu vervollständigen, noch einen Schritt weiter, indem er sich auch von noch bestehenden Klöstern, von Städten und Behörden Urkunden — Diplo- matare, wie er sich ausdrückt, was nicht Codices, sondern Originalurkunden bedeutet — zur Abschriftnahme auslieh. So kam die große Sammlung von Urkundenabschriften zustande, die heute am Schluß der Handschriftenabteilung in mehreren Faszikeln aufgestellt ist.1 2 Neben den Urkunden scheinen damals allerdings auch einzelne Diplomatare in unserem Sinn und Indizes der Klosterarchive mitgekommen zu sein, die bei dieser Gelegenheit im StA. hängen blieben, wie das Heft von Spital am Pyhrn3 oder die Archivindizes von Gaming, Mauerbach und der Himmelspforte.4 Ehe wir nun das weitere Wachstum des Handschriftenbestandes verfolgen, müssen wir einen Blick werfen auf die eben in jenen Jahren stürmischer Entwicklung von Hormayr durchgeführte Organisierung einer Manu- skriptensammlung. Wir sind über die vorherige Behandlung und Einordnung des Manuskriptenschatzes des StA. nur ziemlich mangelhaft unterrichtet und erfahren nur zufällig von der Bestimmung einzelner Codices. So wenn es z. B. 1804 in einer Weisung an Gassier nach Venedig heißt, es sei das merkwürdige Manuskript des Marino Sanudo hierher, in die noch sehr unvollständige Archivsbibliothek einzusenden, welche, wenn sie der Bestimmung entsprechen solle, die bei ihrer ersten Anlage 1750 vorgezeichnet worden sei, die schätzbarsten historischen und publizistischen Quellen zum Behuf der vorkommenden Ausarbeitungen enthalten müsse; aus demselben Grund sei auch das Manuskript des tirolischen Kanzlers Burgklehner dahin abzugeben. Von anderen Handschriften wieder können wir als sicher annehmen, daß sie zunächst mit ihrem ursprünglichen Archivkörper vereinigt blieben, wie der größte Teil der Schatzarchivschriften. Im großen ganzen war die Sache aber so, daß die Manuskripte auf die einzelnen Abteilungen des Archivs verteilt gewesen sind, als: österreichische, böhmische, ungarische, Reichsmanuskripte usw. und nur im Rahmen dieser Abteilungen aufschienen.5 Diese Trennung wurde 1806 noch verschärft, als angeordnet wurde, daß jede der Abteilungen des Archivs (Kaisertum Österreich, Hungarn, Böhmen, Lothringen, Belgien, Polen und Miszellanea, vgl. Bd. I S. 146*) ein für sich geschlossenes, selbständiges Ganzes zu bilden habe. Wenn dann im folgenden Jahr Stadion in einem Vortrag6 sagt, man habe im Archiv nach dem dargelegten „Systemalplan“ 1 Nr. 3, 13 und 18 des Verzeichnisses. 2 Suppl. zu Böhm Nr. 1103—1135. Vgl. oben S. 123 und Bd. I S. 181, AB. 382. 3 Hs. Suppl. 392. 4 Hss. Suppl. 220, 225, 267, 275, 313 und 378. 6 So heißt es in einer Äußerung aus dem Jahre 1840 (Reg. des StA. Z. 46/1840): „Die ungarische Abteilung bestand damals (bei der Errichtung des Archivs) nur aus 809 Urkunden, 49 türkischen Stücken und später den Kollárischen Manuskripten.“ 6 Vom 11. Okt. 1807; Reg. des StA. Z. 13/1807. 10*