Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Die Handschriftenabteilung von Fritz Antonius
148 Die Handschriftenabteilung'. fortgearbeitet, die hungarische und böhmische Abteilung größtenteils vollendet und „die vorhandenen schätzbaren Codices und Handschriften rezensiert“, so bedeutet das also, daß damals auf Grund der Neuorganisierung von 1806 die Handschriften nach den einzelnen Abteilungen, denen sie zugeteilt worden waren, aufgenommen und durchnumeriert worden sind. Diese Arbeit, von deren Beginn Stadion in seinem Vortrag berichtet, muß im Herbst 1809 bereits vollendet gewesen sein. Denn wie aus dem später zu erwähnenden „Handschriftenverzeichnis“1 hervorgeht, trugen die damals von den Franzosen aus dem Archiv verschleppten Bände bereits diese ältesten Abteilungssignaturen. Es gab also jetzt in aller Form „österreichische“, „hungarische“, „böhmische“ usw. Manuskripta,2 doch scheint es, daß diese Trennung nach Abteilungen bei der Aufstellung der Handschriften nicht so streng durchgeführt war wie auf dem Papier und daß zumindest größere Partien örtlich vereinigt waren, da wir eben 1809 auch von einem „Manuskripten- zimmer“ hören. Es fehlte also nur noch das Gesamtverzeichnis, um die Vereinigung aller dieser Teilsammlungen zu einem Ganzen vollends durchzuführen. Und dieser letzte Schritt wurde im Laufe des Jahres 1812 wirklich getan, wie aus dem Bericht zu ersehen ist, den Freiherr von Hormayr am 22. November über die Archivarbeiten im abgelaufenen Jahre an die Staatskanzlei erstattet hat. Er sagt da: „Die Manuskripte wurden zum erstenmal in einem eigenen genauen Katalog verzeichnet und beschrieben. Sie mögen sich an der Zahl wohl auf 900 Stück belaufen und umfassen teils zahlreiche und gehaltvolle Urkundensammlungen, Chroniken, Dissertationen über verschiedene Streitfragen, Rechte und Ansprüche des Staates, teils die Statistik und Topographie einzelner Provinzen.“ Als besondere Merkwürdigkeiten der Sammlung hebt Hormayr hervor: Das Manuskript Burgklehners, das Bruderschaftsbuch von St. Christoph, die Memoirenbücher Friedrichs IV. und Maximilians I., die Miszellanea zur Geschichte Karls V. und Philipps II., die Venetiana (Dandolo, Foscarini, Contarini, liber albus, blancus und Codex Trevisanus), die Saalbücher von Salzburg, Trient und Brixen, die Sammlungen Kollár und Dumont. Wir sehen also, daß tatsächlich das Jahr 1812 das Geburtsjahr der Handschriftensammlung, wie wir sie heute noch vor uns haben, darstellt, wir sehen aber auch, daß unsere bisherige Berechnung der Bändezahl, wenn wir die von den Franzosen verschleppten und die offensichtlich noch nicht als Manuskripte aufgestellten Codices abziehen, mit Hormayrs Angaben völlig übereinstimmt. Dagegen wird seine Behauptung „die Manuskripte ... wurden ... verzeichnet“, die er in seinem Bericht von 1813 dahin ergänzte, daß sie in den jüngst verflossenen zwei Sommern Stück für Stück bezeichnet und klassifiziert worden seien und ein Repertorium darüber gefertigt worden sei, nur cum grano salis zu verstehen sein, d. h. begonnen ist das von Knechtl angelegte Verzeichnis, das uns heute als AB. 446 vorliegt, damals sicher worden, vollendet wurde es aber — wenigstens zunächst, wenn wir von den später immer wieder erfolgten 1 Heute AB. 446. Vgl. die Untertitel im Böhmschen Katalog.