Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)
Die Handschriftenabteilung von Fritz Antonius
146 Die Handschriftenabteilung. mend, dann einen Band Korrespondenzen Karls V. mit Ferdinand I. aus der Registratur des niederländischen Departements der Staatskanzlei und endlich „das voluminöse Original-Manuskript der von dem Vizekanzler Baron Bartenstein Josef II. gegebenen Vorlesungen aus der Geschichte, dem Staatsrecht und der Statistik Österreichs, das von den Franzosen 1809 geraubt und mitvielen anderen von ihnen hier wieder verkauft worden war“.1 Wir können diesen Bericht Hormayrs für unbedingt zuverlässig halten und haben hier also, wenn auch keinen strikten Beweis, so doch ein sehr wichtiges Zeugnis dafür, daß das Archiv 1809 außer den von den Franzosen nach Paris verschleppten und von dort 1815, hzw. 1819 wieder zurückgelangten Handschriften noch zahlreiche weitere Bände, darunter höchstwahrscheinlich auch die von Weinkopf angeführten Schatzarchivschriften eingehüßt hat. Ungefähr zur selben Zeit wie die Prandauischen Handschriften kamen ins StA., wie bereits erwähnt, auch eine Anzahl Bände aus der Registratur des niederländischen Departements der Staatskanzlei,1 2 nachdem das StA. von dort schon im August 1808 mit dem ersten Teil der Korrespondenzen und Akten elf Codices übernommen hatte. Im Jahre 1811 kamen dann noch acht weitere Bände dazu, ebenfalls belgischer Provenienz. In diese Jahre der Neuorganisierung fielen auch die Anfänge einer anderen Aktion, die, wiederholt unterbrochen, dem StA. erst viele Jahre später reiche Früchte bringen sollte, nämlich die Einziehung der Archivalien aufgehobener Klöster.3 Die Berechtigung zu diesem Streben leitete Hormayr von der auf einen Vortrag Metternichs erflossenen Allerhöchsten Resolution ab, derzufolge „zur Überkommung aller in das Hausarchiv gehörigen Urkunden, insofern sie bereits ein Eigentum des Staates sind, das Erforderliche zu veranlassen“ sei,4 wobei in erster Linie an die in der Hofbibliothek verwahrten innerösterreichischen Klosterurkunden gedacht wurde. Aber auch mit den Statthaltereien wurden auf dieser Grundlage Korrespondenzen eingeleitet, was noch im selben Jahre zur Einlieferung einiger offenbar Klosterarchiven entstammender Codices aus der Grazer Lyzealbibliothek führte. Zwei davon lassen sich heute noch in unserer Sammlung feststellen.5 In der Folge führte dann diese Aktion infolge eines Tauschgeschäftes mit der Hofbibliothek zwar zu einem weiteren Anschwellen des Urkundenbestandes, zugleich aber auch zu einem Verlust an Manuskripten, indem für die 4000 von der Hofbibliothek überlassenen innerösterreichischen Klosterurkunden 28 Codices dahin abgegeben wurden. Allerdings hatte die Hofbibliothek ursprünglich die 48 Bände zurückverlangt, die im Jahre 1749 an das StA. abgegeben worden waren; da sich diese aber nicht feststellen ließen, begnügte man sich mit den von Hofrat Hormayr angebotenen Manuskripten, „die ihrem Inhalte nach für die k. k. 1 Vgl. auch Hormayrs Entgegnung auf das bayrische Auslieferungsbegehren, Keg. des StA. Z. 4/1811. 2 Vgl. unten die Ausführungen O. Schmids über die Abteilung Belgien. 3 Vgl. unten die Ausführungen W. Latzkes über die Klosterarchive. 4 Vgl. Bd. I S. 22*. 5 Hss. Böhm Nr. 4 und 296.