Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Handschriftenabteilung von Fritz Antonius

I. Geschichte der Sammlung. Die „Handschriftenabteilung“1 des StA. verdankt ebenso wie die Ab­teilung Urkunden und die verschiedenen Aktenabteilungen ihren heutigen Bestand dem im StA. beinahe seit Anbeginn maßgebenden Ordnungsgrund­satz der Scheidung der Archivalien nach der äußeren Gestalt (Bd. I S. 141*) in Urkunden, Bücher (Handschriften) und Akten, eine Scheidung, die sich aber nicht auf eine gesonderte Aufstellung der Archivalien aus technischen Rücksichten (Raumersparnis, bessere Erhaltung) beschränkte, sondern auch zu einer völlig verschiedenen Behandlung der ausgeschiede­nen Archivalien in Anordnung und Inventarisierung ausartete. Daraus er­klärt es sich, daß fast sämtliche in den anderen Abteilungen dieses Ge­samtinventars behandelten Archivabteilungen auch in den folgenden Aus­führungen auftauchen.1 2 Wie schon in Bd. I S. 157* ausgeführt wurde und nochmals zur Vermeidung von Mißverständnissen eindringlich betont wer­den muß, war es nicht möglich, bei der Vorbereitung des Gesamtinventars alle Fehler und Mißgriffe früherer Generationen gutzumachen. Dazu bedarf es der Arbeit vieler Jahrzehnte. Wir mußten uns entschließen, die Zusam­mensetzung der einzelnen Abteilungen der Hauptsache nach in dem von unseren Vorfahren übernommenen Zustand zu beschreiben. Dies gilt vor allem für die Handschriftenabteilung, bei der sich Gedankenlosigkeit ge­paart mit Mangel an Arbeitswillen und Sachkenntnis ganz besonders aus­gewirkt haben. Es hat sich deshalb auch als notwendig erwiesen, diese Sammlung noch eingehender als andere, uns doch noch in übersichtlicherer Ordnung überkommene Bestände zu beschreiben (Bd. I S. 158*). Die Handschriftenabteilung stellt demnach keinen organisch erwach­senen Archivkörper dar, sondern, wie schon der Name sagt, eine Samm­lung, eine Sammlung der handschriftlichen Bücher des Archivs, zusam­mengestellt nach rein praktischen Erwägungen, ohne Rücksicht auf die Provenienz und den Inhalt der einzelnen Bände. Auch die Aufstellung ist derzeit nicht nach archivalischen, sondern nach rein bibliothekarischen Gesichtspunkten durchgeführt —- nach dem Format —, wodurch alle pro­venienzmäßigen oder inhaltlichen Bindungen vollends aufgelöst erscheinen. Der Wert und die Berechtigung einer solchen Sammlung innerhalb eines großen Archivs war seit jeher und ist natürlich heute, wo sich der Her­kunftsgrundsatz als leitender Gedanke im Archivwesen längst allgemein durchgesetzt hat (vgl. Bd. I S. 9*—11*, 148*—152*), ein sehr umstrittener. In der Tat hat sich auch die Direktion des StA. wiederholt mit dem Ge­1 Diese Bezeichnung, nach der diese Sammlung in der Literatur immer zitiert wird, wird daher auch hier statt der entsprechenderen Bezeichnung „Büchersammlung“ beibehalten. 2 In wichtigeren Fällen wird auf die betreffenden Stellen des I., II. und III. Bandes dieses Gesamtinventars verwiesen. Ein vollständiges Verzeichnis aller Stellen, an denen ein bestimmter Archivkörper erwähnt wird, wird der IV. Band (Orts-, Sach- und Personen­register) bringen.

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