Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Handschriftenabteilung von Fritz Antonius

138 Die Handschriftenabteilung. danken getragen, die Sammlung aufzulösen, die Codices nach ihren Pro­venienzen zusammenzufassen und nur den unvermeidlich zurückbleibenden Restbestand nicht zu bestimmender Herkunft in der heutigen Art beisam­men zu lassen und neu zu katalogisieren. Teils Hindernisse äußerer Art, auf die hier nicht näher eingegangen zu werden braucht, teils sachliche Erwägungen haben indes diese Pläne immer wieder zurücktreten und ihre Durchführung verschieben lassen, bis eine gründliche Bearbeitung der Sammlung in ihrer heutigen Form die sicheren Grundlagen für eine Neuordnung geschaffen haben würde. Es zeigt nämlich schon eine flüchtige Durchsicht des Kataloges der Sammlung,1 daß erstens bei der Aufteilung nach Provenienzen ein verhältnismäßig großer Teil als provenienzmäßig nicht mehr sicher bestimmbarer Rest­bestand Zurückbleiben würde. Dann finden sich wieder einzelne Bände, die die einzigen im Archiv vorhandenen Reste bestimmter Provenienzen dar­stellen, aus diesem Grunde nirgends sachlich eingereiht werden könnten und daher als Glieder dieser bibliotheksmäßig geordneten Sammlung der Wissenschaft noch immer am leichtesten zugänglich bleiben. Endlich be­greift die heutige Handschriftensammlung in sich wieder eine ganze Reihe von Teilsammlungen, die jeweils zwar als geschlossenes Ganzes erworben und für sich als planmäßig zusammengebrachter Bestand zu betrachten sind, doch wieder Teile älterer, und zwar auch sonst im Archiv vertretener Pro­venienzen enthalten. Eine solche Sammlung aufzulösen — ich verweise da z. B. insbesondere auf die später zu behandelnde Sammlung Nostitz — ist unmöglich. Auch ihr Platz wird nur in einem Sammelbestand sein können, wie ihn eine bibliotheksmäßig geordnete Handschriftensammlung eben darstellt. Gerade diese Teilsammlungen bilden aber auch, wie wir sehen werden, den eigentlichen Grundstock, um den alles übrige an „Manuskripten“ zuge­wachsen ist. Freilich nicht organisch, sondern rein äußerlich. Schon die allererste Erwerbung an Handschriften, von der wir hören und die noch nicht vom StA. selbst, wohl aber für das eben im Entstehen begriffene Institut gemacht wurde, zeigt im Grund diesen Charakter, ob­wohl es sich hier nicht um eine Privatsammlung handelte. Es waren 48 Bände, die im Januar 1749 aus der Hofbibliothek ausgewählt wur­den, zu dem Zweck, die Sammlung der Texte habsburgischer Familien­urkunden und Staatsverträge möglichst zu vervollständigen.1 2 Diese Hand­schriften wurden zunächst im Schatzkammerarchiv, das ja ursprünglich zur Ausgestaltung als Hausarchiv ausersehen war, hinterlegt3 und kamen mit diesem ganzen Bestand im Laufe der Jahre 1753 und 1754 in das mitt­lerweile ins Leben getretene StA. Dieser Handschriftenerwerbung aus der Hofbibliothek folgten noch im Jahre 1749 zwei weitere, und zwar zunächst von 12 Bänden der Reichs­1 Const. E. v. Böhm, Die Handschriften des Haus-, Hof- und Staatsarchivs, Wien 1873 und Supplement 1874 (AB. 448). 2 Reg. des StA. Z. 3 b/1749, 19/1749. Ygl. das Nähere unten im Abschnitt Samm­lungen, Hofbibliothek. 3 Eintrag Rosenthals im AB. 338. Vgl. Bd. I S. 15* und Bd. II S. 10.

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