Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Urkundenabteilung von Paul Kletler

an, während Rosner das zugehörige Repertorium XV (AB. 396) anlegte. Un­terdessen arbeiteten die drei Archivpraktikanten Firnhaber, Baumgartner und Meiller an der Herstellung der Abschriften; schon lagen im April 1841 149 derselben beglaubigt vor. Es waren die Abschriften derjenigen Urkun­den, denen man damals besonderen Wert und allgemeines historisches Inter­esse beimaß, während die übrigen, da sie „nur ein örtliches Interesse bieten“, nicht abgeschrieben wurden. Inzwischen war aber die Staats­kanzlei von ihrem ursprünglichen Plane abgekommen und hatte sich ent­schlossen, die Abschriften nicht dem Domkapitel, sondern dem StA. zuzu­weisen, die Originale aber — mit wenigen Ausnahmen — wieder nach Spalato zurückzustellen. So ist es noch 1841 vollzogen worden. Zurück­behalten wurden nur 33 Dalmatien und Ungarn näher berührende Urkun­den, die übrigen 219 wurden dem Domkapitel wieder zurückgestellt; zu­gleich erhielt es auch beglaubigte Abschriften jener 33 Originalurkunden. Die restlichen Abschriften blieben samt den Verzeichnissen zweier weiterer Urkundenbände des Domkapitels im StA. zurück. Nach dem Zusammen­bruche der alten Monarchie wurden auch die letzten 33 Urkunden gemäß dem Provenienzprinzip an Jugoslawien ausgeliefert; sie wurden den Re­gierungsdelegierten zusammen mit den Ragusaner Archivalien übergeben und die Übergabe auch in demselben Protokoll vom 17. April 1920 fest­gehalten.1 Das StA. verwahrt nur noch einen Faszikel mit 175 Urkunden­abschriften. Die ältesten Urkunden dieses jetzt also zur Gänze ausgelieferten Be­standes sind Papsturkunden; Aussteller der jüngeren sind die Könige von Ungarn, die Dogen von Venedig, päpstliche Legaten, Erzbischöfe (z. B. von Antivari), Bischöfe (z. B. von Catanea), Domkapitel (z. B. von Knin), Äbte (z. B. des Klosters des hl. Chrisogonus in Zara), Pfarrer (z. B. von St. Maria in Zara), Richter und Gemeinden von Städten (z. B. Trau), dann auch Stadt, Richter und Stadtgraf (comes et capitaneus) sowie einzelne Bürger von Spalato selbst. Empfänger sind in der Regel Erzbischof oder Domkapitel von Spalato, daneben häufiger auch der Stadtgraf. Schließ­lich sei noch erwähnt, daß sich gelegentlich auch Urkunden finden, die vom Domkapitel oder Erzbischof von Spalato auf Bürger und Edle der Stadt ausgestellt sind. Die Urkunden von Trient und Brixen. Endlich müssen in diesem Zusammenhang der Vollständigkeit halber auch noch die Archive der säkularisierten Hochstifter Trient und Brixen (an Italien ausgeliefert 1919, bzw. 1921 und 1928) erwähnt werden. Ihr Schicksal wurde bereits S. 70 f. im Zusammenhang mit den Innsbrucker Archiven behandelt. Hier sei nur noch über das Trienter Archiv fol­gendes hinzugefügt: Dieser etwa 800 Urkunden umfassende Bestand reichte von 1027 bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts und mit vereinzelten Urkun­den noch bis ins 18. Jahrhundert hinein.2 Dem Inhalt nach waren es 1. von 1 Reg. des StA. Z. 339/1920. 2 Die zwei jüngsten Urkunden von 1776 betreffen die Wahl und päpstliche Be­stätigung des Peter Vigil Grafen von Thun zum Bischof von Trient. Die Urkunden d. Archivs d. Kép. Ragusa — Die Urkunden v. Trient u. Brixen. 119

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