Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Urkundenabteilung von Paul Kletler

120 Die Urkundenabteilung. den Bischöfen ausgestellte Pfand- und Lehenbriefe, bischöfliche Gerichts­sprüche und Mandate, Satzungen wirtschaftlicher und sozialer Natur; da­zwischen finden sich auch Urkunden, die vom Domkapitel ausgestellt sind; 2. Urkunden auf den Bischof und die Kirche (das Domstift), und zwar Pfand- und Lehenreverse, Schenkungen, Aufsand-, Kauf- und Tauschbriefe; 3. Friedensinstrumente (z. B. mit Udalrich von Arco 1210, mit Brescia 1287) und Verträge aller Art (z. B. 1567 mit Erzherzog Ferdinand von Tirol); 4. Kaiser- (Königs-) Urkunden: Konrad II. (nämlich 31. Mai 1027 schenkt dem Bischof und der Kirche von Trient die Grafschaft Trient, die älteste Urkunde des Bestandes), Friedrich II. 1236, Rudolf von Habsburg 1275 (vermittelt den Frieden zwischen Bischof Heinrich von Trient und Graf Meinhard von Görz), Karl V. 1521, 1535, 1555, Ferdinand I. 1536 (besonders erwähnt seien drei von Ferdinand I. bestätigte Pancarten); 5. Papsturkunden (darunter 1294 Bulle an die Bischöfe von Augsburg und Freising und den Abt von Wilten als Bevollmächtigte in der Streitsache zwischen Bischof Philipp von Trient und Herzog Meinhard von Kärnten oder 4. Febr. 1445 das Konkordat Eugens IV. mit Friedrich III.); 6. Reste von Klosterarchiven, besonders aus dem Thomaskloster und -spital (1276 bis 1353); auch hierbei eine Reihe von Papsturkunden, Schutzprivilegien für Trientiner Klöster. — Hiezu kommt endlich noch eine größere Anzahl von Archivalien, die nicht Urkunden im strengen Sinne sind: Zins- und Lehensverzeichnisse, Urbare und urbariale Aufzeichnungen sowie vor allem Briefe (des Lodovico Sforza, Maximilians I. u. a. an Bischof Ulrich von 1498; Erzherzog Ferdinands und Karls V. an Bernhard von Cles 1524, 1525, 1530, 1534). Die 73 fälschlich unter die Trienter Urkunden geratenen, aus dem tirolisch-landesfürstlichen Archive, den liabsburgisch-vorländischen Regi­straturen und dem Wiener Schatzgewölbe stammenden und daher nicht mit ausgelieferten Urkunden sind im Trienter Repertorium (Repertorium VII, AB. 382/1) mit einem blauen Kreuz bezeichnet. Zunächst gesondert im Urkundenkasten 969 untergebracht, sind sie jetzt in die Allgemeine Ur­kundenreihe eingeteilt. Die Urkunden der Republik Venedig. Hiefür sei auf die Ausführungen J. K. Mayrs über die altvenezianischen Archivalien, Bd. I S. 551—559, verwiesen. Zu vergleichen ist auch Bd. I S. 20*, 29* und 39. Hier sei nur zusammenfassend folgendes, im besonde­ren die Urkunden Betreffende bemerkt: Auf Grund des von Gassier 1804 der Staatskanzlei eingesendeten Repertoriums der für Österreich rechtlich und politisch bedeutsamen altvenezianischen Urkunden (AB. 458/1; Index dazu AB. 458/3) traf man in Wien eine Auswahl. Die ausgewählten Urkunden langten 1805 im StA. ein (AB. 458/2). Nachdem 1806 und 1809 von den Franzosen ein Teil dieser Urkunden nach Paris gebracht und von dort nach Venedig zurückgestellt und 1815/16 nur zum Teil wieder nach Wien zu­rückgelangt war, lagen nun im StA. 368 venezianische Urkunden, von 710 bis 1797 reichend, die von Rosner im Repertorium XIV verzeichnet wurden

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