Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Urkundenabteilung von Paul Kletler

114 Die Urkundenabteilung. an sie zwecks Erneuerung der Lehen eingesandt wurden; dann stoßen wir auf den Kaufbrief (Pfandbrief) König Sigismunds auf Burggraf Friedrich von Nürnberg um die Kur und Mark Brandenburg vom 30. April 1415, der ausgeliefert, und auf den entsprechenden Revers vom 3. Mai 1415 mit dem Rückkaufsvorbehalt, der zurückbehalten wurde; beide Urkunden entstam­men nicht dem böhmischen Kronarchiv, auch nicht dem luxemburgischen Hausarchiv oder dem brandenburgischen Archiv, sondern unzweifelhaft dem deutschen Reichsarchiv, wobei bei dem Kaufbrief doppelte Ausferti­gung angenommen werden muß.1 Damit sind wir nun aber zu einem Bestandteil — und zwar einem recht beträchtlichen — der an die Tschechoslowakei ausgelieferten Ur­kunden gekommen, der nicht zum böhmischen Kronarchiv gehört (mag man auch die luxemburgischen Hausurkunden, ja selbst die brandenburgi­schen Urkunden dazu rechnen): zu den zahlreichen Reichsurkunden, die das Repertorium der böhmischen Urkunden (AB. 387 e) enthält. Das er­klärt sich daraus, daß die böhmischen Könige aus dem Hause Luxemburg seit Karl IV. auch deutsche Kaiser waren und in ihrem böhmischen Kron- und Hausarchiv auch die Reichsdokumente hinterlegten. Sind so durch das äußerliche Merkmal der gemeinsamen Aufbewahrung an einem Orte die Reichsarchivalien mit dem böhmischen Kronarchiv verschmolzen: ihrem Inhalt und Charakter nach sind sie leicht zu erkennen. Reichsurkunden sind vor allem alle das Reichslehenswesen betreffenden Urkunden: Lehen­reverse um Reichslehen (7. Juni 1349 Reinhart von Westerburg auf Karl IV. als Römischen König um seine Reichslehen und seinen Anteil am königlichen Rheinzoll; 1. Juli 1385 Erzbischof Albrecht von Magdeburg auf König Wenzel um die Reichsregalien; 21. Sept. 1385 die Äbtissin von Quedlinburg auf König Wenzel um die Reichsregalien; auch der erwähnte Pfandbrief um Brandenburg vom 30. April 1415 ist hier anzuführen); das Reichslehenswesen betrifft auch die Entsagungsurkunde Herzog Rudolfs IV. von Österreich auf Kaiser Karl IV. vom 14. Juni 1361 betreffend die zu Unrecht von ihm gebrauchten Insignien eines Herzogs von Schwaben und Elsaß und sein großes Reitersiegel mit den entsprechen­den angemaßten Titeln. Reichsurkunden sind ferner unbestreitbar auch die zahlreichen kurfürstlichen Willebriefe, z. B. vom 29. Dez. 1355 (2 Stück), 27. März, 13. April, 25. April 1359, 1. Febr. 1360, 31. Okt. 1361, 8. Jan. 1367 (6 Stück, Zustimmung zur Belehnung mit Reichslehen); besonders charakteristisch ist ein Willebrief vom 17. April 1361, dessen Aussteller Karl IV. selbst als König von Böhmen und Kurfürst ist. Der Reichs­registratur entstammt endlich eine Reihe von Verträgen und Bündnissen, die die Luxemburger als deutsche Könige und Kaiser abschlossen: 15. Sept. 1353 mit König Ludwig von Ungarn, 26. Aug. 1355, Dezember 1356 und 22. Juli 1380 mit Frankreich u. a.; besonders deutlich zeigt sich hier das Nebeneinander zweier Registraturen, der böhmischen und der Reichsregi­stratur, wenn z. B. zwei Verschreibungen der bayrischen Herzoge vom 1 In der Tat befindet sich ein zweites Original im Brandenburgisch-preuß. Hausarchiv in Berlin (s. Altmann, Reg. imp. XI n. 1541, wo jedoch das Wiener, jetzt Prager Exemplar nicht angeführt ist).

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