Inventare Teil 5. Band 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1938)

Die Urkundenabteilung von Paul Kletler

Das böhmische Kronarchiv — Das polnische Reichsarchiv. 115 11. Jan. 1364 auf Karl IV. ausgeliefert wurden: eine, daß sie den öster­reichischen Herzogen wider Karl als König von Böhmen, seinen Sohn König Wenzel und seinen Bruder Johann von Mähren, und eine zweite, daß sie ihnen gegen Karl als Kaiser des Römischen Reiches keine Hilfe leisten wollen. — Endlich sei aus den verschiedenen Gruppen von Reichs­urkunden noch etwa der Revers des Markgrafen Jost von Mähren auf König Wenzel über seine Ernennung zum Reichsverweser herausgegriffen. Das polnische Reichsarchiv. Nach der letzten Teilung Polens wurde das polnische Reichs- und Kronarchiv von den Russen teils zerstört, teils verschleppt. Seitens Öster­reichs wurden nun die auf den österreichischen Anteil an Polen entfallen­den polnischen Archivalien wiederholt bei den Russen reklamiert. Aber vergeblich. In einer Weisung der Direktion des StA. vom 14. Sept. 1806 über die künftige Gliederung des Archivs wird als eine Abteilung auch das polnische Archiv genannt, „welches aber erst durch den Erfolg der beim russischen Kaiserhofe gemachten Reklamationen des respektiven Anteils des ehemaligen polnischen Reichs- und Kronarchivs gegründet werden muß“.1 Aber noch in einer Weisung Hormayrs an Knechtl vom 6. Nov. 1809 heißt es, alle Reklamationen um den betreffenden Teil des polnischen Reichs­archivs seien bis zur Stunde — „hiemit bis wir das durch die Petersburger Convention erworbene Westgalizien durch den Wiener Frieden wieder ver­loren haben“ ■— ohne Erfolg geblieben. Erst bei einem durch den damaligen Direktor des StA. Alfred v. Arneth beim Ministerium des Äußeren angeregten und 1873/74 durchgeführten Ar- chivalienaustausch erhielt Österreich-Ungarn von Preußen außer 233 Ur­kunden der Deutschordenskommende Eger, die jedoch gleich an das Deutschordensarchiv abgetreten wurden, 324 Urkunden, angeblich aus dem polnischen Reichsarchiv zu Krakau, mit zugehörigem Repertorium (heute Rep. XXV, AB. 407). Diese den Zeitraum von 1088—1557 umfassenden Ur­kunden sind in der Tat wohl durchgehend polnischer Provenienz und un­gefähr die Hälfte entstammt sicher dem königlichen Archiv; die andere Hälfte stammt aus Stadt-, Adels- und sonstigen Privatarchiven. Aussteller sind die Woywoden (bei den ältesten Urkunden von 1088, 1146) und die Herzoge (Boleslaus 1278, Wladislaus 1306) von Krakau, dann — bei der Hauptmasse — die Könige von Polen (Wladislaus I., Kasimir d. G., Ludwig von Anjou, Wladislaw Jagelló, Wladislaw III., Kasimir IV., Johann I., Al­brecht, Alexander und Sigismund I.), endlich Kastellane, Kapitäne und Richter von Städten (besonders von Krakau) sowie königliche Vögte (Le­hensvögte des königlichen Hofgerichtes in Neu-Sandez, Anfang des 15. Jahr­hunderts). Alle Urkunden betreffen die galizischen Teile Polens, dem Inhalt nach sind es Bestätigungen von Teilungen, von Kauf- und Tauschhand­lungen, Schenkungen von Besitz, Verleihungen von Rechten und Frei­1 Kurz vorher heißt es in einer Weisung Stadions an das StA. vom 9. Juli 1806, daß „die traktatenmäßige Auslieferung der Urkunden, welche von den ost- und west- galizischen Landen herrühren, im Ministerialwege neuerdings betrieben wird“. 8*

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