Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)

Die hofarchive unter Mitarbeit von Franz Hüter und Robert von Lacroix von Wilhelm Kraus

296 Die Hofarchive. 1848—1918 fiel 1922 bei der Liquidation der Obersten Verwaltung des Hof­ärars dem StA., bzw. seiner für die Verwaltung der Hofarchive geschaffenen Filiale, der „Abteilung Hofarchive“ (s. unten Abschnitt: Oberster Verwalter des Hofärars) anheim (vgl. I. Band, Einleitung S. 136*). Die beiden älteren Ablieferungen waren vor 1922 im Gebäude am Minoritenplatz (vgl. I. Band, Einleitung S. 133*) aufgestellt, wurden bei der genannten Liquidation in das ältere Burgdepot (3. Stock des Reichskanzleitraktes, Kuppelbau, vgl. I. Band, Einleitung S. 136*) gebracht, blieben dort bis 1931 und kamen erst in diesem Jahre bei der Übersiedlung des älteren Burgdepotbestandes in das neue Burgdepot wieder in das Gebäude am Minoritenplatz zurück. Bei der ersten Ablieferung vom Jahre 1878 spielte ein Zufall mit, der die Aktenaufstellung bis in die jüngste Zeit in sonderbarer Weise beein­flußte. Die Ablieferung erfolgte in zwei Partien: am 11., 13. und am 14. Febr. 1878, und es wurden darüber zwei besondere Empfangsscheine ausgestellt. Die Akten waren sicher in ziemlich ungeordnetem Zustand an das StA. gekommen, Behelfe dazu gab es keine. So blieb die Teilung in zwei Partien, die sich weder in der Zeremoniellregistratur und im Settele (s. oben S. 282), noch auch sonst als organisch erwachsen nachweisen läßt, noch weiterbestehen. Auch die Arbeit an dem Bestand zeigt, daß eine Zwei­teilung niemals in Aussicht genommen, sondern eine einheitliche Ordnung geplant war. Diese Arbeit wurde von Fiedler in Form eines chronologi­schen Zettelkataloges, heute AB. 479/1—3, begonnen, seit 1886 hauptsäch­lich von Voltelini fortgesetzt und erst später beendet. Daß nach der ersten Bestandsaufnahme eine einheitliche Ordnung geplant war, beweist der Umstand, daß die älteren Zettel beider Partien zum Teil noch unausgefüllte Archivvermerke tragen, aber nicht „Reihe A“ oder „Reihe B“, sondern nur: „Fasz.“. Erst bei der Vollendung der Bestandsaufnahme und nach dem Ausscheiden Voltelinis aus dem StA. (1900) scheint, da die einheit­liche Durchordnung beider Partien nicht gleich durchgeführt worden war, die Ursache der Zweiteilung in Vergessenheit geraten zu sein. Man be- zeichnete die durch Gewohnheit schon fixierten beiden Teile schließlich als Reihe A und Reihe B, obwohl in beiden Reihen durchaus gleichartige Stücke zu ein- und demselben Gegenstände erliegen. Die Verwirrung wurde dadurch noch größer, daß zahlreiche Stücke aus beiden Reihen heraus­gezogen und in andere Abteilungen, besonders in das Familienarchiv, über­tragen wurden. So mußte Lacroix, als er beide Reihen 1931 einer Durch­sicht unterzog, zwei Feststellungen machen: einmal, daß fast ein Viertel des Bestandes der ursprünglichen Aufnahme (AB. 479/1—3) fehle, und zweitens, daß kein Grund erkennbar sei, der die Zweiteilung erkläre. Der AB. 479/1—3 wurde dabei von ihm in der Art wieder brauchbar gemacht, daß die Regestenzettel aller fehlenden Stücke beider Reihen herausgezogen und in Schachtel 3 vereinigt wurden, so daß derzeit die Schachtel 1 die Regesten zur Reihe A und die Schachtel 2 die Regesten zur Reihe B, beide chronologisch gereiht, enthalten. Nach der nunmehr bei der Ausarbeitung des Gesamtinventars gewonnenen Erkenntnis des ursprünglichen Grundes der ganz sinnlosen Zerreißung eines einheitlichen Bestandes ist die Ver­einigung beider Reihen und die Umarbeitung des AB. 479 im Zuge. Nach

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