Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)
Kabinettsarchiv von Fritz von Reinöhl
230 Kabinettsarchiv. die Gruppe der Sachennamen und nach dieser jene der Personennamen folgen ließ. Die kaiserlichen Resolutionen wurden gesondert indiziert; in den Jahren 1761—1814 sind bei jedem Buchstaben der Indizes zwei Teile zu unterscheiden, in deren ersten die Exhibiten (Ein- und Auslauf stücke), in deren zweiten die kaiserlichen Resolutionen eingetragen sind. Von 1814 an trennte man, da die Indizes zu großem Umfang angeschwollen waren, den „R e s o 1 u t i o n s i n d e x“ vom „E x h i b i t e n i n d e x“. Die kaiserlichen Resolutionen wurden, auch wenn — was nicht selten vorkam — eine erst nach Jahren erfolgte, in dem Index jenes Jahres verzeichnet, in welches das Exhibit fällt, welches sie auslöste. Kutschera, dessen Untersuchung diesen Ausführungen zu Grunde liegt,1 glaubt dies dadurch erklären zu können, daß die Resolutionen bis zum Jahre 1808 nicht datiert wurden. Von 1814 an wurde in dem Resolutionsindex bei den einzelnen Schlagworten auch das Datum der Resolution vermerkt. Als 1814 eine eigene Militärsektion beim Staatsrat errichtet wurde, wurden deren Akten gemeinsam mit allen anderen des Staatsrates protokolliert, aber gesondert im „M i 1 i t ä r i n d e x“ indiziert. Dieser Index umfaßt die Exhibiten und Resolutionen, diese in der Form, daß der Zahl der Exhibiten einfach das Datum der Resolutionen beigesetzt wurde; nur wenn diese in einem anderen Jahre erflossen, wurden sie im Index dieses Jahres eingetragen; im Jahre 1817 wurde ein eigener „M i 1 i t är r e s o lu t i o n s i n d e x“ geführt. Überdies wurde gegen Ende des 18. Jahrhunderts ein die Jahre 1761—1780 umfassender Generalindex angefertigt;1 2 in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde neuerdings ein Generalindex angelegt, welcher wohl auf Grund von Priorenverzeichnissen und des früheren Generalindexes entstanden ist, bis 1761 zurückreicht und die wichtigsten, am häufigsten gebrauchten Akten verzeichnet; er wurde bis zur Auflösung des Staatsrates geführt und später ab und zu vom Kabinettsarchivdirektor Fischer ergänzt.3 Neben diesen vollzählig überlieferten Geschäftsbüchern wurden beim Staatsrat auch Nummern-, Ablauf-, Z u s t e 11- und Videndenbücher geführt; zum Gebrauche des Staatsratskanzleidirek- tors dienten überdies noch eigene Protokolle, die den Lauf jedes einzelnen Geschäftsstückes verfolgen ließen. Alle diese letztgenannten, von 1800 an erhalten gewesenen Behelfsbücher wurden um 1850 vernichtet.1 Nach der Auflösung des Staatsrates wurden alle unerledigt gebliebenen Akten, die bis zum Jahre 1819 zurückreichten, den zuständigen Ministerien zur Amtshandlung übermittelt;4 eine scheinbar kleine Zahl derartiger, 1850 aufgefundener Akten nahm denselben Weg.5 Schon in der 1 Kutscheras Ideen usw. 8. Bogen, a. a. O. 2 Bd. 72 der Indizes und Protokolle. 8 Bd. 525, 526 der Indizes und Protokolle. 4 Diese Akten wurden verzeichnet, die Verzeichnisse mit den letzten Protokollsnummern (1660—1666, 1669—1671, 1673—1675) des Staatsrates versehen und protokolliert. Die Verzeichnisse wurden der Kabinettskanzlei übermittelt. Kutschera, Das k. k. geheime Cabinets-Archiv S. 10f., a. a. O. und OAKA. B. II., Staatsrat. 5 Kutschera, a. a. O. S. 27. Staatsrat Pilgram übergab die in seinen Händen befindlichen unerledigten Staatsratsakten dem Ministerpräsidenten Fürsten Schwarzenberg, von welchen die nicht resolvierten gleichfalls den zuständigen Ministerien zugewiesen wurden. Siehe S. 212.
