Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)

Kabinettsarchiv von Fritz von Reinöhl

Staatsrat. 231 Staatsratsregistratur hatte man eine Aktenausscheidung vorgenommen, welche die Jahre 1800—1834 betraf; die ausgeschiedenen Akten wurden jedoch nicht vernichtet, sondern in Sonderfaszikeln verwahrt, die nach der Auflösung des Staatsrates noch vorhanden waren. Im Kabinettsarchiv wurden sie 1849 einer neuerlichen Sichtung unterzogen, alles Spezielle und Vorübergehende ausgeschieden und vernichtet. Nach dieser Durchsicht schritt man an die Skartierung (Ausscheidung und Vernichtung) von Akten der Jahre 1796—1799. Die vertilgten Akten wurden in den Protokollen als solche bezeichnet.1 Im Staatsratsarchiv, in welches, wie erwähnt, das Kabinettsarchiv übergegangen war, wurde eine Überprüfung der richtigen Lagerung dieser Akten durchgeführt, welche 1865 vollendet war;2 sodann ging man daran, diese Akten durch Vermerke auf den einzelnen Geschäfts­stücken mit den Kabinettskanzleiakten3 und den Akten Erzherzog Rainers4 in Verbindung zu setzen. Nachdem diese Arbeit um den Jahreswechsel von 1866 auf 1867 5 beendet war, wurden die Akten neu faszikuliert, so daß jeder Faszikel rund 250 Akten umfaßte; diese Arbeit wurde 1869 beendet. Gleichzeitig wurde eine neuerliche Durchsicht der Akten vorgenommen, bei welcher alle Abgänge festgestellt und in den Protokollen, zum Teil auch auf den Faszikeldeckeln vermerkt wurden. Fischer ließ auch die Akten zählen, das Ergebnis dieser Zählung lautete 1954 Faszikel mit 479.984 Akten.6 Die einheitliche Provenienz dieses Bestandes ist durch Einteilung von Akten fremder Herkunft zu verschiedenen Zeiten gestört worden. An erster Stelle wäre hier die Einreihung des Nachlasses Karl Fried­rich Antons Grafen von Hatzfeld und Gleichen (geb. 14. Sept. 1718, gest. Wien 5. Sept. 1793) zu nennen. Hatzfeld trat 1737 in den österreichischen Staatsdienst und wurde 1761 zum Leiter der deutsch- erbländischen Kreditkommission und Präsidenten der Ministerial-Banco- Deputation, bald darauf auch zum Präsidenten der Generalkassendirektion ernannt. Mai 1765 wurde ihm das Präsidium der Hofkammer übertragen, welches er, als er Juni 1771 zum obersten Kanzler der böhmisch-österrei­chischen Hofkanzlei ernannt wurde, ebenso wie jenes der Ministerial- Banco-Deputation niederlegte. Im Dezember 1771 wurde] er dirigierender Staatsminister in inländischen Geschäften.7 Auf Grund von Anordnungen, welche Kaiser Franz II. am 3. Sept. 1792 über die Sicherstellung aller in der Verlassenschaft von Staatsräten und Staatsministern befindlichen Staatspapiere getroffen hatte,8 begab sich nach Hatzfelds Tod der Hofrat und Direktor der Staatsratskanzlei Johann Anton Vogl am 5. und 6. Sept. 1793 in die Wohnung des Verstorbenen, um die im Arbeitszimmer des Verblichenen vorhandenen Staatspapiere in seine Verwahrung zu nehmen. 1 Kutsehera, a. a. 0. S. 12. 2 Staatsrat Präs. ZI. 62/1865. 3 Siehe S. 147ff. * * Siehe S. 213ff. 0 Staatsrat Präs. ZI. 6/1867. ° Akten der Kabinettsarchivdirektion ZI. 17/1869. 7 Wurzbach, Biogr. Lexikon Bd. 8, S. 51 f.; Allgemeine deutsche Biographie Bd. 11, S. 31 ff.; Herbst, Enzyklopädie Bd. 2, S. 453f. * Keinöhl, Politische Nachlässe des 19. Jahrhunderts in den staatlichen Archiven Österreichs, in Korrespondenzblatt des Gesamtvereines 1926 Sp. 209; Bittner, Das Eigentum des Staates an seinen Archivalien, in der Festschrift H. Nabholz S. 319 und Bd. I S. 54*.

Next

/
Oldalképek
Tartalom