Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)
Kabinettsarchiv von Fritz von Reinöhl
212 Kabinettsarchiv. Nachlaß Pilgram. Johann Baptist Freiherr von Pilgram, Staats- und Konferenzrat, geb. Wien 26. Juni 1780, gest. ebenda 30. Mai 1861.1 Die Kabinettskanzlei übergab 1908 dem StA. ein Bündel mit Archivalien, welche sich auf die Freimaurerei bezogen. Nach einem vom Kabinettsarchivdirektor Fischer auf dem Umschlag angebrachten Vermerk stammt es aus dem Nachlaß Pilgrams. Sein Inhalt soll nach derselben Quelle einem 1809 aufgefangenen italienischen Kurier abgenommen worden sein. Pilgram hatte schon 1848 bei seinem Austritt aus dem Staatsdienst jenen Teil seiner Handregistratur, welcher die aus seiner Tätigkeit als Kabinettsreferent in Angelegenheiten der kaiserlichen Familie und der k. k. Fonde erwachsenen Akten umfaßte, einschließlich der gleichartigen von seinen Vorgängern im Referate, dem Staatsrat Cajetan Freiherrn von Münch-Belling- h au sen (f 1831) und Hofrat Albert Heß (f 1838), auf ihn gekommenen Akten der Ministerkonferenzkanzlei übergeben, bei welcher diese Angelegenheiten bearbeitet und von dem Ministerpräsidenten Fürst Felix Schwarzenberg begutachtet wurden. Nach dessen Tod ging das Referat an den Generaladjutanten des Kaisers, Karl Grafen Grünne, über, in dessen Hände 1853 auch die Akten gelangten.1 2 Zu unbekannter Zeit — vielleicht 1854, als das Referat der Kabinettskanzlei übertragen wurde3 — kamen die Akten in die Kabinettsregistratur und wurden hier in die Kabinettskanzleiakten eingeteilt.4 1850 hatte Pilgram dem Fürsten Schwarzenberg auch eine größere Anzahl (104 Stück) noch in seinen Händen befindlicher, unerledigter staatsrätlicher Aktenstücke übergeben, hinsichtlich deren weiterer Verwahrung Pilgram selbst in einem eigenhändig verfaßten Verzeichnis Vorschläge machte, die dahingingen, daß ein Teil (36 Stück) den Kabinettsakten zugelegt, die nicht resolvierten Vorträge aber den zuständigen Ministerien ausgefolgt werden mögen. Der Kaiser genehmigte mit Entschließung vom 15. Aug. 1850 diese von Schwarzenberg weitergeleiteten Vorschläge. In Durchführung der Entschließung wurden die nicht den Ministerien ausgefolgten Akten am 4. Okt. 1850 dem Kabinettsarchiv übergeben,5 wo sie in die Kabinettskanzleiakten eingeteilt wurden. Eine anderweits aufgefundene, Pilgram zugegangene Denkschrift über die Benützung der Archive wurde 1932 in den Nachlaß eingeteilt. Die Akten des Pilgramschen Kabinettsreferates in Justizsachen, welches er von 1820—1838 gemeinsam mit anderen, sodann zehn Jahre lang allein führte, liegen in den Kabinettsakten.6 Im Bureau Pilgrams wurden nach der Auflösung des Staatsrates auch die Nachlässe des Karl Friedrich Freiherm von Glave-Kolbielsky und des Joseph Freiherrn von E r b e r g aufgefunden.7 1 Wurzbach, Biogr. Lexikon Bd. 22, S. 291 Nr. 2. 2 MC. 3799/1852 mit genauem Übergabsverzeichnis vom 14. Jan. 1853. Vgl. S. 152 und 157. 3 Siehe S. 117 und 157. 4 Siehe S. 148. 5 ME. 3388/1850. 6 Siehe S. 149. 7 Siehe S. 55 und 199.