Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)

Kabinettsarchiv von Fritz von Reinöhl

208 Kabinettsarchiv. Ministerialkorrespondenz, wie sie genannt wurde —, soweit sie österrei­chische Angelegenheiten betrafen, 1797 der Staatskanzlei, andere, welche Reichsangelegenheiten betrafen, 1803 der Reichshofkanzlei übergeben.1 Nach seinem Tode wurde sein gesamter Nachlaß zum Teil im kaiserlichen Kabinett (7 Fasz.), zum Teil im Staatsrat verwahrt.1 2 Diese Akten wurden von dem Staatsratskonzipisten Vinzenz Pittrich und dem Kabinettssekretär Johann Müller durchgesehen, die nicht privaten Papiere ausgeschieden, geordnet, verzeichnet3 und im Kabinett hinterlegt.4 Bei dieser Arbeit wurden die Akten in folgende Gruppen eingeteilt: A: Be­sonders geheime oder wegen ihres verschiedenartigen Inhaltes in keine der anderen Gruppen einteilbare Gegenstände; B: Polizeigegenstände; C: Pu­blica politica; D: Cameralia; E: Ständische Gegenstände; F: Tranksteuer­angelegenheiten; G: Galizien betreffende Akten; H: Diplomatische und Reichsgegenstände.5 Der Kaiser beauftragte sodann am 6. Aug. 1814 den Staats- und Konferenzminister Josef Grafen Wallis und, nachdem dieser, ohne seinen Auftrag durchgeführt zu haben, gestorben war, am 15. Nov. 1821 den Staats- und Konferenzminister Karl Grafen Zichy mit der Er­stattung eines Gutachtens über die weitere Verwendung des Nachlasses.6 Zichy teilte den Nachlaß an Hand des Pittrich-Müllerschen Verzeichnisses nach sachlichen Gesichtspunkten in fünf Teile, deren je einen er in der Zeit, vom 29. Nov. bis 10. Dez. 1821 jenen Behörden, in deren Geschäftsbereich sie fielen, d. i. der Polizeihofstelle, der vereinigten Hofkanzlei, der Hofkammer und der Staatskanzlei, den Rest Pergens Sohn Josef ausfolgen ließ. Genaue, anläßlich dieser Übergabe aufgenommene Übernahmsverzeichnisse liegen bei dem Vortrag, den Zichy am 15. Dez. 1821 dem Kaiser hierüber erstattete, der im wesentlichen Zichys Vorgehen genehmigte, jedoch über einige Ein­zelheiten Aufklärung verlangte7 8 und auf Grund dieser einen auf die Ama- lische Fräuleinstiftung im Wiener Salesianerinnenkloster bezüglichen, an die Hofkanzlei ausgelieferten Faszikel wieder zurückforderte und behielt.3 Das weitere Schicksal dieses Faszikels ist unbekannt; er ist heute verschol­len. Wir wollen nunmehr jenem Teil des Nachlasses Pergen unsere Auf­merksamkeit zuwenden, der der Staatskanzlei übergeben9 und von dieser sogleich dem StA. zugewiesen worden war. Es waren dies 181 Bände mit Akten und Korrespondenzen aus den Jahren 1742—1765; sie wurden hier in der österreichischen Abteilung des Hauptarchivs aufgestellt, jedoch 1 Das eigentliche Gesandtschaftsarchiv hatte Pergen seinem Nachfolger dem Grafen Neipperg übergeben. Siehe Anmerkung auf letzter Seite des S. 208 Anm. 3 genannten Verzeichnisses: vgl. Bd. I S. 354. 2 Verzeichnis in C. A. a. 421/1821. 3 Dieses Verzeichnis ist ebenda verwahrt. 4 Die Angabe des kaiserlichen Handschreibens an Zichy vom 15. Nov. 1821 (siehe weiter unten), daß der Nachlaß teils im Kabinett, teils beim Staatsrat verwahrt werde, kann für diesen Zeitpunkt nicht mehr zutreffen. 5 Siehe das Pittrich-Müllersche Verzeichnis. 6 Die beiden Handschreiben aus Pöggstall, bzw. Wien in C. A. a. 421/1821; vgl. Bd. I S. 354. 7 C. A. a. 421/1821. 8 Auskunft Zichys vom 13. Jan. und Vortrag dieses vom 13. Mai 1822. C. A. a. 11/1822. 9 Vgl. auch Kabinettskanzlei, Separatprotokoll 1821: ZI. 2785.

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