Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)

Kabinettsarchiv von Fritz von Reinöhl

150 Kabinettsarchiv. tische Bedeutung mehr zu. Auch sie wurden, nachdem sie zu unbekannter Zeit dem StA. übergeben worden waren, dem Bestand der Kabinetts­kanzleiakten angefügt. Verzeichnis. Akten 1802—-1848 (innerhalb der Jahre fortlaufend numeriert), 226 Faszikel; Protokolle (Stückverzeichnisse) 1802—1848, Bd. 1—28; Indizes 1802—1848, Bd. 29—50; Skontro (Stückverzeichnis) und Index der Kabinettsakten Albert Heß, Bd. 51; Index der Kabinettsakten des Grafen Karl Zichy 1809, Bd. 52 a; Protokoll der Kabinettsakten des Grafen Josef Wallis 1810—1814, Bd. 52 b, 55; Index der Kabinettsakten des­selben 1812—1817, Bd. 53, 54, 56—58; Index der Kabinettsakten des Freiherrn Anton von Kutschera 1827, Bd. 59; Referate des Staats- und Konferenzrates Anton Freiherrn von Baldacci über Polizeisachen 1792 bis 1822, Fasz. 1—6. Vorträge. Der am 17. März 1848 ins Leben gerufene österr. Ministerrat bediente sich zunächst zur Abfassung seiner Protokolle (Verhandlungs­schriften) und seiner Beschlüsse, zur Übernahme und Ausziehung der an den Kaiser erstatteten und von diesem zur Bearbeitung überwiesenen Vorträge und zur Behandlung der beim Ministerrat einlaufenden, an ihn oder seinen Präsidenten gerichteten Eingaben eines kleinen, fünf Köpfe zählenden Kanzleipersonals, welches mit kaiserlicher Entschließung vom 12. Mai endgültig mit diesen Aufgaben betraut wurde.1 Die wachsenden Geschäfte der Kanzlei, welche unter der Leitung Karls Freiherrn von Ransonnet-Villez stand, erforderten scheinbar bald eine Vermehrung des Personals; es mußten zwei weitere Beamte zur Besorgung der Kanzlei- und Registraturgeschäfte eingestellt werden. Zur Verfassung der für den Kaiser anzufertigenden Auszüge aus den Vorträgen, der sogenannten „Vortragsextrakte“, mußten weitere sechs Beamte des Kabinettsarchivs herangezogen werden, welche jedoch im Beamtenkörper des Kabinetts­archivs verblieben.1 2 Mit kaiserlicher Entschließung vom 24. April 1851 erfuhr die Kanzlei ihre förmliche Organisation: Zum Sekretär und Kanzleidirektor wurde Ransonnet ernannt, dem zwei Protokollführer, fünf Konzipisten, ein Offizial und drei Archivare unterstellt wurden.2 Der am 5. April 1852 erfolgte Tod des Ministerpräsidenten Fürsten Schwarzenberg übte auf den Ministerrat und dessen Kanzlei nachhaltigste Wirkung aus. Der Kaiser nahm von der Besetzung der freigewordenen Stelle eines Ministerpräsidenten Abstand, löste, wenn auch nicht förm­lich, so doch tatsächlich den Ministerrat auf und bestellte eine Ministerkonferenz; Schwarzenbergs Nachfolger im Ministerium des Äußern und des kaiserlichen Hauses Karl Ferdinand Graf Buol-Schauen- stein wurde mit deren Vorsitz betraut.3 Franz Joseph ordnete ferner mit 1 MR. 697/1848. 2 MR. 4879/1850. 3 Mitteilung Franz Josephs in der Ministerkonferenz vom 14. April MR. 1163/1852, siehe auch v. Srbik, Metternich Bd. 2, S. 447.

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