Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)
Kabinettsarchiv von Fritz von Reinöhl
Kabinettskanzleiakten — Vorträge. 151 Entschließung vom 12. April an, daß alle unmittelbar an die Ministerkonferenz gerichteten Gesuche, Vorstellungen und Beschwerden lediglich an die Kabinettskanzlei abzugeben und nie unmittelbar zu bescheiden seien.1 Eine kaiserliche Entschließung und ein kaiserliches Handschreiben vom 28. Mai dieses Jahres 1 2 trafen eine genaue Abgrenzung der von der Ministerkonferenzkanzlei für die Ministerkonferenz und deren Präsidenten einerseits und der von ihr in kaiserlichem Auftrag unmittelbar für den Monarchen andererseits zu besorgenden Geschäfte. In jene Gruppe fällt die Führung der Konferenzprotokolle, die Verfassung der Entwürfe der Vorträge und amtlichen Erlässe des Präsidenten, in diese die Anfertigung von Auszügen aus allen auf Befehl des Kaisers von der Kabinettskanzlei hiezu übergebenen Vorträgen und Geschäftsstücken, die Beschaffung der Vorakten aus der Registratur der Konferenzkanzlei und aus dem Kabinettsarchiv, die „Auf tragung“ der von den Vortragenden beantragten kaiserlichen Entschließungen auf den Extraktbögen und die Anfertigung der Entwürfe der im Falle der kaiserlichen Genehmigung jeweils noch erforderlichen Erlässe, bzw., wenn dem Vortrage kein Resolutionsentwurf beiläge, dessen Verfassung. Diese Vortragsauszüge und die Entwürfe kaiserlicher Erlässe wurden nach erfolgter Expedition von der Kabinettskanzlei übernommen und im sogenannten „Archiv der Konferenzkanzlei“ aufbewahrt. Es sind dies die bis zu Schwarzenbergs Tod als M. R.- (Ministerrats-) Akten, seither als M. C.- (Ministerconferenz-) Akten bezeichneten Faszikel der „Vorträge“. In der Ministerkonferenzkanzlei wurden die Sitzungsprotokolle der Konferenzen und alle jene Akten aufbewahrt, welche die Geschäfte betrafen, welche sie für die Konferenz und deren Präsidenten zu führen hatte. Hier wurden die Protokolle getrennt von den letztgenannten Akten verwahrt; während diese, soweit sie nicht mit den M. R.-, bzw. M. C.-Akten in Beziehung standen und diesen beigelegt wurden, in Verlust geraten sind, sind jene lückenlos erhalten. Am 8. Okt. 1858 übertrug Kaiser Franz Joseph unter dem Vorwände, daß die von der Konferenzkanzlei unmittelbar für ihn zu besorgenden Geschäfte in engstem Zusammenhang mit jenen der Kabinettskanzlei stünden und daß es sein Wille sei, eine Geschäftsvereinfachung zu bewirken, die Führung dieser Geschäfte der Kabinettskanzlei, zugleich löste er die Ministerkonferenzkanzlei auf, betraute sie jedoch mit der provisorischen Führung der Geschäfte bis zur erfolgten Reorganisation der Kabinettskanzlei. Diese war bald durchgeführt und am 4. November beauftragte der Kaiser Graf Buol, die Tätigkeit der Ministerkonferenzkanzlei einzustellen. Der Ministerkonferenz wurde nur ein kleines Bureau zur Führung ihrer Geschäfte belassen.3 Die Akten der Ministerkonferenzkanzlei wurden am 5. November der Kabinettskanzlei übergeben.4 Mit ihnen gelangten auch Akten, welche nach dem Tode Schwarzenbergs in seinem Kabinett aufgefunden worden 1 MR. 77/1852, Reichsrat Gremialakt 159/1852. 2 MR. 1368, 1736/1852. 3 Reichsrat Präs. 367/1858, Ministerkonferenzbüro ZI. 1. Siehe die Ausführungen Uber das Ministerkonferenzbüro in diesem Band. 4 Ministerkonferenzbüro ZI. 1, 29.