Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)

Kabinettsarchiv von Fritz von Reinöhl

148 Kabinettsarchiv. Staatsrates übernommen wurden. Hier lagen sie in wüsten Haufen bis zu der 1849 erfolgten Übersiedlung des aus dem Staatsratsarchiv hervor­gegangenen Kabinettsarchivs in die Stallburg in finsteren Räumen des Kontrollorganges der Hofburg, in Fächern und Laden, in Winkeln und auf Tischen aufgeschichtet. Die Verwaltung des Kabinettsarchivs zählte daher zu ihren wichtigsten Aufgaben auch die Ordnung, Protokollierung und Indizierung dieser Akten;1 schon 1851 konnte sie berichten, daß hiemit begonnen worden sei. Im April 1856 war die Indizierung der Akten vollendet, und es wurde mit ihrer Eintragung in Protokolle (Stückverzeichnisse) begonnen. 1865 war auch diese Arbeit beendet worden, so daß die Akten nunmehr bis auf jene der Referenten in Militär­sachen, welche in die Jahre von 1816 bis 1848 fallen, völlig geordnet waren.1 2 Diese scheinen bald nachher eingearbeitet worden zu sein. In den Jahren 1871 und 1872 wurden die Akten sowie die Protokolle und In­dizes einer neuerlichen Prüfung unterzogen, Irrtümer richtiggestellt und die Indizes und Protokolle der Jahre 1816—1818 und 1831, da sie sehr mangelhaft waren, neu angelegt. Gleichzeitig wurde eine unbedeutende Schriftenvertilgung (Skartierung) vorgenommen, wurden die Akten neu faszikuliert — je 250 Stück in einem Faszikel — und die Behelfbücher neu gebunden.3 Bald nach 1850 hatte der Bestand einen Zuwachs durch Akten erfahren, welche dem Nachlaß des Kabinettsreferenten Joseph Graf Wallis entnommen wurden. Eine neuerliche Bereicherung erfuhr er 1865 aus dem Nachlaß Erzherzog Ludwigs und 1874 aus dem des Kabinettsreferenten Ignaz Jäger von Waiden au.4 In den Jahren 1890—1892 wurden dem Bestand auch die Akten der Kabinettsreferen­ten in Angelegenheiten der kaiserlichen Familie und der k. k. Fonde Staatsrats Cajetans Freiherrn von Münch-Bellinghausen, Hofrats Albert Heß und Staatsrats Johann Baptists Freiherrn von Pilgram einverleibt.5 Auch diese Zuwächse wurden in die Protokolle und Indizes eingetragen. An Hand der Protokolle lassen sich die Namen der Kabinetts­referenten, welche die Akten hinterließen, feststellen. Es sind dies: Anton Freiherr von Baldacci,6 Franz Freiherr von Bedekovich, Karl Graf von Clam-Martinitz, Ignaz Karl Chorinski Freiherr von Ledske, Ferdinand 1 Den Zustand der Überlieferung im Jahre 1850 zeigt das Verzeichnis des Kabinetts­archivs von 1850 S. 14 ff., Nr. 18—20, 23, 24, 26—33, 35—44; OAKA. B. I. Nr. 1. a Berichte der Archivverwaltung 73 K. A. 1849 in OAKA. 1; Reichsrat Präs. 1852:19, 1854: 234, 1855: 155, 234, 1856: 54; Staatsrat Präs. 1863: 92, 1865: 62; Kutschera, Ideen zu einer Instruction für den Eegistratursdirektor im k. k. Kabinettsarchiv 4. Okt. 1850 in OAKA. 1, Konv. A, Nr. 49 und Tabellarische Darstellung der bereits indizierten Kabinetts­akten s. d. [1857] ebenda, Karton 3, B. I. Nr. 3. 3 Bericht der Kabinettsarchivdirektion 24. Jan. 1873 ZI. 64, OAKA. B. I. 4 Siehe die Ausführungen Uber die Nachlässe der Genannten in diesem Band. 5 Die Akten Pilgrams dürften, als das Referat 1854 an die Kabinettskanzlei über­ging, ihr übergeben worden sein (siehe die Ausführungen über den Nachlaß Pilgram in diesem Band), jene Heß’ übernahm die Kabinettskanzlei 29. Nov. 1873 vom Kabinetts­archiv (Kabinettsarchiv, Direktionsakten ZI. 70/1873). Die Zeit der Einreihung ergibt sich aus einer Eintragung des am 17. Dez. 1890 in die Kabinettskanzlei eingetretenen Kabinetts- offizials Franz Slansky, der diese Arbeit durchführte, in das Skontro (Stückverzeichnis) der Akten Heß’. 6 Vgl. hiezu die Ausführungen über den Nachlaß Baldacci in diesem Band.

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