Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)

Kabinettsarchiv von Fritz von Reinöhl

Vertrauliche Akten — Kabinettskanzleiakten. 147 ungarischen Landtag 1843, 1844 eingeteilt.1 Alle diese Protokolle und Be­richte entstammen der Registratur der staatsrätlichen Justizab­teilung; in ihr dürfte auch der zweibändige Sach- und Namensindex zu den Zentralinformationsprotokollen sowie der einbändige Index zum galizischen Protokoll entstanden sein. Da jener recht unhandlich und un­übersichtlich ist, empfiehlt es sich, an seiner Stelle jenen zu benützen, der beim Polizeireferat der Staatskanzlei zu diesen, auch ihm zugegangenen Protokollen angelegt worden war.1 2 Mit dem Archiv des Staatsrates kamen diese Protokolle in das Kabinettsarchiv, in welchem sich — 1850 zum erstenmal erwähnt — eine zweite, bis zum Mai 1836 reichende Serie der Zentralinformations­protokolle befand, deren Provenienz ungeklärt ist.3 Es dürfte wohl das dem Kaiser vom Zentralinformationskomitee vorgelegte Exemplar sein. Im Jahre 1908 übergab die Kabinettskanzlei dem StA. beide Serien dieser Protokolle und die erwähnten Indizes. Am 11. Juli 1927 wurden der ungarischen Regierung die Protokolle der ungarisch-siebenbürgischen Sektion vom 21. und 30. Juli und 9. Aug. 1845, welche in dem ihr aus­gelieferten Exemplar der Staatskanzlei fehlten, übergeben; an deren Stelle wurden Abschriften hinterlegt. Verzeichnis. Zentralinformationsprotokolle 1834—1848, Lemberger Informations­protokolle 1838—1845, galizische Informationsprotokolle 1845—1848, ungarisch-siebenbürgische Informationsprotokolle 1837—1847, Berichte über den ungarischen Landtag 1843, 1844, Fasz. 1—33; Index zu den Zen­tralinformationsprotokollen 1834—1848, 2 Bde.; Index zu den galizischen Informationsprotokollen 1846—1848, 1 Bd.; Zentralinformationsprotokolle 1834—1836, 25 Bde. Kabinettskanzleiakten. Kaiser Franz I. (II.) pflegte aus verschiedenen Gründen häufig über Angelegenheiten, auch wenn sie im Staatsrat oder in der Staatskonferenz schon behandelt worden waren, Gutachten von Männern, die sein Ver­trauen in besonderem Maße genossen, einzuholen. Diese Geschäftsgeba­rung nahm schon im zweiten Jahrzehnt seiner Regierung solchen Umfang an, daß sich ziemlich fest umschriebene Referate ausbildeten, deren Trä­ger als Kabinettsreferenten bezeichnet wurden. Kaiser Ferdinand I. hat diese Gepflogenheit seines Vaters in gleichem Ausmaß beibehalten. Bei diesen Kabinettsreferenten4 erwuchsen daher Aktenmengen, welche gleichsam als ihr Eigentum betrachtet und von ihnen bis zu ihrem Aus­scheiden, bzw. bis zu ihrem Tode verwahrt, dann aber in das Archiv des 1 In Fasz. 23, 26. 2 Siehe Bd. I S. 464. 3 Verzeichnis des Kabinettsarchivs 1850, OAKA. B. I. Nr. 1. 4 Die Zeit der Tätigkeit jedes einzelnen ist aus Reinöhl, Politische Nachläße des 19. Jahrhunderts in den staatlichen Archiven Österreichs, Archival. Zeitschrift Bd. 38, S. 261 if. zu entnehmen. 10*

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