Inventare Teil 5. Band 5. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1937)
Kabinettsarchiv von Fritz von Reinöhl
Kaiser Franz-Akten — Vertrauliche Akten. 143 Schrauf ein Verzeichnis angelegt, auf dem der heute noch gültige, von Györy verfaßte, nur für einige wenige Faszikel etwas ins Einzelne gehende AB. 306 fußt. Die Provenienz des Bestandes ist sehr verschiedenartig. Nur der geringste Teil erwuchs im Kabinette Kaiser Franzens;1 Akten dieser Provenienz enthalten die Fasz. 33, 41, 45, 58, 60—65, 73, 91, 93—96, 98, doch auch diese nicht ungemischt, denn in Fasz. 33 befinden sich auch Akten der noch zu erwähnenden Hofkommission in Hochverratsangelegenheiten, in Fasz. 41 vom Kaiser zurückbehaltene staatsrätliche Circulanda, in Fasz. 67—70, 91 und 92 Akten aus dem Nachlasse des Grafen Josef Wallis, in Fasz. 93—96 scheinbar auch Sprengstücke der 1815 in Paris ausgelieferten Akten aus der Kanzlei des Vizekönigs von Italien, welche auch den Fasz. 97 zur Gänze füllen. Die Fasz. 1—32 und 152 enthalten Akten der unter Leopold Graf Clary und Aldringen bestandenen Hofkommission in Hochverratsangelegenheiten (der sogenannten Untersuchungshofkommission) und ihres Vorläufers, der unter Vorsitz des Grafen Franz Saurau gestandenen Untersuchungshofkommission. Am 2. Okt. 1794 setzte nämlich Franz II. (I.) bei scheinbar gleichzeitiger Auflösung der Saurau unterstellten, zur Untersuchung verhafteter staatsgefährlicher Personen eingesetzten Hofkommission ein Iudicium delegatum cum derogatione omnium instantiarum zur Behandlung der von jener Kommission als Verbrecher erkannten Personen unter Vorsitz des Leopold Grafen von Clary und Aldringen ein.1 2 Diese Kommission wurde später die Hofkommission in Hochverratsangelegenheiten genannt. Nach Clarys Tod am 23. Nov. 1800 übernahm der Direktor der Staatsratskanzlei Hofrat Fechtig die in seiner Wohnung befindlichen Akten, ordnete und verzeich- nete sie; es waren dies nicht nur Akten der Hofkommission in Hochverratsangelegenheiten, sondern auch der Hofkommission in Gesetzsachen, deren Präses Clary gleichfalls war, endlich auch Akten des Staats rat es, die Clary als Staatsminister in inländischen Geschäften bei sich gehabt hatte. Auf Grund einer kaiserlichen Entschließung vom 26. Nov. 1800 wurden die Akten der Hofkommission in Gesetzsachen dieser am 29. November übergeben und jene, welche staatsrätliche Gegenstände betrafen, bis auf einen verschiedene Elenche staatsrätlicher Einlaufstücke beinhaltenden Faszikel, der vernichtet worden sein dürfte, den laufenden Akten des Staatsrates beigelegt. Die Akten der Hofkommission in Hochverratssachen wurden der Kabinettskanzlei des Kaisers am 3. Dez. 1800 überantwortet.3 Kaiser Franz teilte sie in sein Handarchiv ein. Die Fasz. 34—40 der Vertraulichen Akten enthielten Akten aus der Kanzlei des Palatins von Ungarn, sie wurden 1927 an Ungarn ausgeliefert. Fasz. 49—56 enthalten Akten aus dem Nachlasse des am 24. Jan. 1807 1 Fast durchwegs nicht in der Kabinettskanzlei, sondern vom Kaiser selbst oder von dem Kabinettsminister Graf Colloredo behandelte Akten. 2 Handschreiben in Fasz. 33. 3 Note Fechtigs vom 25. Nov. und Vortrag Kolowrats vom 26. Nov. 1800 mit beiliegenden Verzeichnissen. In dem Verzeichnis der staatsrätliclien Akten sind die Geschäftszahlen, bei welchen sie hinterlegt wurden, angegeben. Staatsrat: 39321/2/1800.