Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

Einleitung

Dritter Abschnitt. A. § 5 — B. § 1. 109* Diese Verhältnisse haben sich in der Nachkriegszeit zum Besseren ge­wendet. Eine seltene Vereinigung glücklicher Befähigungen und Anlagen, gleiche Vorbildung, gleiches wissenschaftliches Streben, der gemeinsame Kampf gegen die Bedrohungen von innen und außen, gemeinsame wissen­schaftliche Unternehmungen haben die Ausbildung einer geistigen Gemein­schaft aller im Archiv tätigen Fachleute zur Folge gehabt, welche — mehr als es auch noch so strenge Anordnungen vermöchten — die beste Gewähr für den inneren Frieden der Anstalt und für eine gedeihliche Zusammen­arbeit bietet. Die Leistungen, welche der Anstalt nachgerühmt werden, sind diesem Geiste zu danken. Möge man niemals durch Einreihung unge­eigneter Persönlichkeiten und durch schablonenhafte Anwendung sonst ersprießlicher Verwaltungsgrundsätze an den Lebensnerv dieser geistigen Gemeinschaft rühren! B. Die mittleren Beamten.1 § 1. Aufgabenkreis, Standeskörper, Zahl und Gliederung. Arneth schreibt in einer Eingabe an das Min. d. Äuß. von 1880 folgen­des: „Wer nur einige Vertrautheit mit den Agenden des Staatsarchivs be­sitzt, wird zugeben, daß für den eigentlichen Kanzleidienst in demselben nur sehr wenig Platz ist. Der amtlichen Expeditionen gibt es verhältnis­mäßig wenig, unser Expedits- und Registratursgeschäft ist daher nur ge­ring und kann auch einen einzigen Beamten nicht ausreichend beschäftigen. In eine große, noch nicht in die richtige archivalische Evidenz gestellte Urkunden- oder Aktenpartie die nothwendige Ordnung zu bringen und das erforderliche Inventar anzufertigen, ist für einen Archivbeamten eine Auf­gabe von Jahren, für das Expedit, die Registratur ergibt diese Thätigkeit nicht eine einzige Nummer. Der Besuch eines eifrigen Forschers, insbeson­dere wenn seine Nachforschungen auf die neuere Zeit sich erstrecken, kann mehrere Archivbeamte, welche die betreffenden Aktenstücke herauszu­suchen, sie zur Beurtheilung ihrer Mittheilbarkeit sehr aufmerksam durch­zulesen und schließlich wieder zu reponieren haben, Wochen, ja Monate lang in Athem halten, ohne daß hierüber auch nur ein einziges Aktenstück expediert zu werden braucht. Die verhältnismäßig geringe Anzahl von Be­richten an das hohe Ministerium und sonstigen Korrespondenzstücken kann sehr leicht von einem der jüngeren Concipisten copirt werden ...“ Mit diesen Worten ist die Stellung des mittleren Dienstes innerhalb des Beamten­körpers des StA. für die Zeit von der Gründung des Archivs bis zur Zeit, in der sie geschrieben wurden, sehr gut gekennzeichnet, ja sie gelten, wenn wir von der seit Arneths Zeiten erfolgten Vermehrung der Geschäftsstücke auf fast das Elffache absehen, im Grunde noch heute, zumal da zu den von Arneth beschriebenen Aufgaben der Konzeptsbeamten noch andere (Be­1 Über die einzelnen mittleren Beamten vgl. auch die Biographien (angeordnet nach der Zeit ihrer Wirksamkeit): Hops, Rauffer, Wiestel, Wenzel, Helwig, Strahl, Weinkopf, Hippi, Weissenhahn, Grimm, Delitseh, Rosner, Matthias Nowotny, Rosen- auer, Thomayr, Klemm, Hillenbrand, Inglsperger, Lenhard, Prankl, Zenegg, Lindner, Steiner, Fiedler (S. 35), Pfandler, Marek, Dollhopf, Wiedermayer, Wirth, unten S. 1 bis 169.

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