Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)
Einleitung
Dritter Abschnitt. A. § 5 — B. § 1. 109* Diese Verhältnisse haben sich in der Nachkriegszeit zum Besseren gewendet. Eine seltene Vereinigung glücklicher Befähigungen und Anlagen, gleiche Vorbildung, gleiches wissenschaftliches Streben, der gemeinsame Kampf gegen die Bedrohungen von innen und außen, gemeinsame wissenschaftliche Unternehmungen haben die Ausbildung einer geistigen Gemeinschaft aller im Archiv tätigen Fachleute zur Folge gehabt, welche — mehr als es auch noch so strenge Anordnungen vermöchten — die beste Gewähr für den inneren Frieden der Anstalt und für eine gedeihliche Zusammenarbeit bietet. Die Leistungen, welche der Anstalt nachgerühmt werden, sind diesem Geiste zu danken. Möge man niemals durch Einreihung ungeeigneter Persönlichkeiten und durch schablonenhafte Anwendung sonst ersprießlicher Verwaltungsgrundsätze an den Lebensnerv dieser geistigen Gemeinschaft rühren! B. Die mittleren Beamten.1 § 1. Aufgabenkreis, Standeskörper, Zahl und Gliederung. Arneth schreibt in einer Eingabe an das Min. d. Äuß. von 1880 folgendes: „Wer nur einige Vertrautheit mit den Agenden des Staatsarchivs besitzt, wird zugeben, daß für den eigentlichen Kanzleidienst in demselben nur sehr wenig Platz ist. Der amtlichen Expeditionen gibt es verhältnismäßig wenig, unser Expedits- und Registratursgeschäft ist daher nur gering und kann auch einen einzigen Beamten nicht ausreichend beschäftigen. In eine große, noch nicht in die richtige archivalische Evidenz gestellte Urkunden- oder Aktenpartie die nothwendige Ordnung zu bringen und das erforderliche Inventar anzufertigen, ist für einen Archivbeamten eine Aufgabe von Jahren, für das Expedit, die Registratur ergibt diese Thätigkeit nicht eine einzige Nummer. Der Besuch eines eifrigen Forschers, insbesondere wenn seine Nachforschungen auf die neuere Zeit sich erstrecken, kann mehrere Archivbeamte, welche die betreffenden Aktenstücke herauszusuchen, sie zur Beurtheilung ihrer Mittheilbarkeit sehr aufmerksam durchzulesen und schließlich wieder zu reponieren haben, Wochen, ja Monate lang in Athem halten, ohne daß hierüber auch nur ein einziges Aktenstück expediert zu werden braucht. Die verhältnismäßig geringe Anzahl von Berichten an das hohe Ministerium und sonstigen Korrespondenzstücken kann sehr leicht von einem der jüngeren Concipisten copirt werden ...“ Mit diesen Worten ist die Stellung des mittleren Dienstes innerhalb des Beamtenkörpers des StA. für die Zeit von der Gründung des Archivs bis zur Zeit, in der sie geschrieben wurden, sehr gut gekennzeichnet, ja sie gelten, wenn wir von der seit Arneths Zeiten erfolgten Vermehrung der Geschäftsstücke auf fast das Elffache absehen, im Grunde noch heute, zumal da zu den von Arneth beschriebenen Aufgaben der Konzeptsbeamten noch andere (Be1 Über die einzelnen mittleren Beamten vgl. auch die Biographien (angeordnet nach der Zeit ihrer Wirksamkeit): Hops, Rauffer, Wiestel, Wenzel, Helwig, Strahl, Weinkopf, Hippi, Weissenhahn, Grimm, Delitseh, Rosner, Matthias Nowotny, Rosen- auer, Thomayr, Klemm, Hillenbrand, Inglsperger, Lenhard, Prankl, Zenegg, Lindner, Steiner, Fiedler (S. 35), Pfandler, Marek, Dollhopf, Wiedermayer, Wirth, unten S. 1 bis 169.