Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

Einleitung

110* Einleitung. teiligung an den wissenschaftlichen Unternehmungen der Anstalt und an den Referaten des Bundeskanzleramtes) getreten sind. Die besondere wis­senschaftliche Vorbildung und die durch sie gegebene geistige Einstellung sind die Voraussetzungen auch verhältnismäßig einfach erscheinender archi- valischer Arbeiten, so daß eine Betätigung mittlerer Beamten außerhalb des reinen Kanzleigeschäftes wenig in Betracht kam, zumal zu einer Zeit, da das Archiv der Hauptsache nach nur ältere, schwer lesbare Be­stände verwahrte. Daraus ergibt sich, daß die mittleren Beamten rein zahlenmäßig stark hinter den höheren zurücktreten und unter ihnen auch nur wenige, durch besondere Anlagen und Fleiß ausgezeichnete Personen nachhaltigere Spuren ihrer Tätigkeit hinterlassen haben. In den Gründungsakten von 1753, zu einer Zeit also, in der die Schei­dung zwischen höheren und mittleren Beamten noch kaum durchgeführt war, hat man die oben gegebene Beschränkung des Aufgabenkreises der mittleren Beamten noch nicht so klar eingehalten und den mittleren Be­amten (dem Amtsexpeditor, den Kanzlisten und Akzessisten) außer reinen Kanzleiarbeiten (Reinschrift der Erledigungen und Durchführung einfache­rer Arbeiten) auch noch die Herstellung von Urkundenabschriften, ja selbst von Repertorien übertragen. Die ersten drei Kanzlisten waren 1779 zu Offizialen aufgerückt (siehe oben S. 102*), neben ihnen aber auch akademisch gebildete Bewerber (Grimm, Hypschle) zu Offizialen ernannt worden. Bei der nach 1794 durchgeführten Verringerung des Beamtenstandes ver­schwanden die mittleren Beamten fast gänzlich. Die noch bestehenden und die nach 1801 neu errichteten Offizialposten wurden in Posten des höheren Dienstes umgewandelt (oben S. 102*). Erst mit Delitsch und Rosner baute sich seit 1806 wieder ein kleiner Stand von mittleren Beamten auf. Wäh­rend der erstere zeitlebens vorwiegend nur Kanzleigeschäfte versah, stieg Rosner infolge seines besonderen Fleißes und seiner bemerkenswerten Mit­hilfe bei größeren Ordnungs- und Inventarisierungsarbeiten in den höheren Dienst auf. Erst Erb erreichte 18511 wieder die Schaffung eigener Posten des mittleren Dienstes (einen Posten eines Archivadjunkten in der achten und zwei für Archivkanzlisten in der neunten Diätenklasse), um welche sich schon Reinhart (1840) und Chmel (1848) vergeblich bemüht hatten. Ein­zelne unter Erb angestellte mittlere Beamte haben sowohl bei der Organi­sation der Kanzleigeschäfte (Rosenauer) als auch bei Ordnungs-, Inven- tarisierungs- und Übersiedlungsarbeiten (Matthias Nowotny, Klemm und Thomayr) im Rahmen ihrer Kenntnisse Hervorragendes geleistet. 1 Seine Anträge begründete Erb mit folgenden Worten: „Auch ist es bei uns nicht minder als anderwärts höchst wünschenswerth, Beamte zu haben, denen gegen­über es klar und unumwunden ausgesprochen ist, daß sie nur des Manipulations­dienstes wegen da sind und durchaus keinen Anspruch auf Stellen höherer Kate­gorien erheben können. Im entgegengesetzten Falle ist keinem der beiden Dienst­zweige geholfen. Nicht dem höheren Dienste, der dadurch nach und nach eine Menge, im Grunde doch dafür ganz unbrauchbare Leute erhält, die vielleicht höchstens einige routine, aber keine eigentliche Befähigung und Vorbildung dazu mitbringen,... aber auch nicht dem Manipulationsdienste, der die sujets mixtes bei dem wirk­lichen oder eingebildeten Drange nach etwas höherem und bei der offenen Aussicht dazu gelangen zu können, gar bald anekelt.“

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