Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)
Reichsarchive von Lothar Gross
388 Reichsarchive. eingeholt hatte. Die Beantwortung war für ihn nicht schwer; einerseits konnte er erklären, daß das Aschaffenburger Protokoll, dessen Einsicht er dem Grafen Arnim anbot, den zitierten Passus nicht enthalte, andererseits mit vollem Rechte darauf hinweisen, daß die österreichische Regierung, indem sie durch die Überführung des Archivs nach Wien dasselbe aus einem unpassenden Raume, in dem es ganz unzugänglich war, entfernte und dadurch erst der Benützung zugänglich machte, als rechtlicher Depositar ihre Pflicht erfüllt habe und dafür Anerkennung verdiene. Der Wunsch des Königs von Preußen nach Vereinigung der Reichsarchive schien Schwarzenberg gerade durch die Überbringung des Mainzer Archivs nach Wien, wo bereits der größte Teil der übrigen Reichsarchive sei, auf dem besten Wege der Erfüllung und er erklärte sich bereit, wenn die Mächte des Bundes es wünschten, auch noch den untrennbaren Teil des Wetzlarer Reichskammergerichtsarchivs in Verwahrung zu nehmen. Durch die restlose Anerkennung der Stellung eines Depositars und durch das Anerbieten, auch das Kammergerichtsarchiv zu übernehmen, hatte es Schwarzenberg verstanden, der preußischen Aktion die Spitze abzubrechen. Man ließ in Berlin die Sache auf sich beruhen und die Frage wurde zwischen den beiden führenden deutschen Mächten nicht mehr erörtert. Die Mainzer Archive wurden zunächst in der Filiale A des StA. im Laurenzergebäude untergebracht und hier der Leitung Meillers unterstellt, der alsbald einen genauen Zettelkatalog der Originalurkunden des Erzkanzlerarchivs mit einem Regest jeder Urkunde (heutiger AB. 248) ausarbeitete. Zur Ordnung und Aufstellung der sehr umfangreichen Aktenmassen wurde Meiller 1854 der Archivoffizial Eduard von Heß beigegeben, auch Weyda half mit. Die Ordnungsarbeiten an den Mainzer Archiven wurden zunächst in einem gewissen Maße dadurch beeinflußt, daß die hessische Regierung, in Kenntnis der Tatsache, daß nebst dem Mainzer Erzkanzlerarchiv auch das Landesarchiv nach Wien gebracht worden war, das Ersuchen um Mitteilung der Repertorien der Mainzer Archive gestellt hatte, um die das Territorium des Erzstiftes Mainz betreffenden Akten ermitteln zu können. Bei der Inangriffnahme der Ordnungsarbeiten, an denen auch der unermüdliche Matthias Nowotny teilnahm, ergab sich alsbald, daß die beiden Archivkörper des Erzkanzler- und des Landesarchivs vielfach planlos durcheinandergeworfen waren. Für eine Auslieferung an Hessen kamen analog dem schon früher (s. oben S. 383) gegenüber Bayern und Preußen beobachteten Vorgehen nur solche Archivalien des ehemaligen Landesarchivs des Mainzer Kurstaates in Betracht, die sich ausschließlich auf jene Teile des früheren Mainzer Territoriums bezogen, die unter hessische Staatshoheit gelangt waren, also im wesentlichen alles, was sich auf den Besitz und dessen Rechtstitel sowie was sich auf die Geschichte einzelner Ämter und Orte bezieht. Ferner beantragte Heß auch die Abgabe der Wormser Akten, die sich im Mainzer Archiv aus der Zeit befanden, in der die Erzbischöfe von Mainz auch den Wormser Bischofsstuhl innehatten, also im gewissen Sinn Wormser Provenienz waren, an Hessen. Heß begann mit der Aufnahme der das Landesarchiv enthaltenden Kisten, es dauerte indessen bis 1858, bis die Auslieferung an Hessen vollzogen werden konnte, da auch