Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

Reichsarchive von Lothar Gross

Mainzer Erzkanzlerarchiv. 389 noch aus dem Erzkanzlerarchiv einige versprengte Stücke hinzukamen. Der hessische Archivdirektor Ludwig Baur, der zur Übernahme von Reichs - hofratsakten 1858 in Wien weilte,1 übernahm auch die Mainzer Akten, ein Nachtrag wurde Ende 1858 der hessischen Gesandtschaft ausgefolgt. Die Ordnungsarbeiten des schon 1857 verstorbenen Heß waren indessen keine durchgreifenden, denn als in den Sechzigerjahren die Ordnung der Mainzer Archive Tomaschek übertragen wurde, lag nur eine summarische Übersicht in Gestalt eines Zettelkatalogs vor. Die Arbeiten Tomascheks brachten dann das Archiv in die heutige Ordnung. Er teilte den ganzen Aktenkörper in zwei Hauptteile, in das Erzkanzlerische Archiv und in das Kurmainzische Landesarchiv, die aus der geistlichen Stellung des Erzkanzlers erwachsenen Akten, die gewissermaßen eine dritte Gruppe hätten bilden sollen, fügte er dem Landesarchiv an. Das Erzkanzlerarchiv gliederte sodann Toma­schek in folgende Unterabteilungen, wobei die Ordnung des kaiserlichen (Wiener) Reichsarchivs als Muster diente: Wahl- und Krönungsakten, Reichstagsakten, Kreisakten, Reichskammergerichtsakten, Reichshofrats­akten, Reichskanzlei- und Reichstaxamtsakten, Reichsarchiv, Reichsbücher­kommissariat, Reichspostwesen, Religionsakten, Friedensakten, Militaria, Diplomatische Akten (Korrespondenz), Kaiserliche Kommissionsakten, Münzsachen, Zollsachen, Acta Juliacensia, Reichsmatrikelmoderationsakten, Standeserhöhungen, Miscellanea. Das Landesarchiv erhielt vier Unter­abteilungen: 1. Rechnungs-, Amts- und Administrationssachen, 2. Eccle­siastica, 3. Universitäts- und Schulsachen, 4. Kurmainzische geh. Kabinetts­inskriptenprotokolle. Ende des Jahres 1868 war die Arbeit Tomascheks in der Hauptsache vollendet. Tomaschek legte zwei Behelfe an, ein Re- missiv- oder Renvoirepertorium (AB. 145), aus dem sowohl die neue Ein­teilung wie die alte Ordnung der archivalischen Einheiten zu ersehen ist, und ferner Verzeichnisse über die einzelnen Abteilungen, in denen deren Unterabteilungen in chronologischer Folge verzeichnet sind. Diese Ver­zeichnisse liegen offenbar dem von Klemm geschriebenen Zettelkatalog zu­grunde, der heute den Hauptfundbehelf für das Mainzer Erzkanzler­archiv bildet (AB. 247/1,2). Wiewohl etwas ungleichmäßig gearbeitet, reicht er doch aus, um den wesentlichen Inhalt und die Zeitgrenzen der einzelnen Faszikel festzustellen. Er ist mit einem Namenindex (AB. 247/3) versehen und auch die sachlichen Betreffe der meisten Abteilungen wurden in den Hilfszettelkatalog der Filiale (s. oben S. 174) eingearbeitet. Ordnung und Auf­stellung des Mainzer Archivs wurden durch Paukert und Winter vollendet. Um die Auffindung verschiedener Behelfe zu den einzelnen Abteilungen, die zumeist unter den Akten lagen, hat sich Schwab verdient gemacht. Von diesen wird noch im einzelnen die Rede sein. Seit der Neuaufstellung der Mainzer Archive sind nur wenige Veränderungen mit diesen Beständen vorgenommen worden, von denen eine allerdings sehr einschneidend war. Arneth regte 1884 beim Ministerium des Äußern an, das gesamte Mainzer Landesarchiv, von dem er mit Recht sagte, daß es im Wiener Archiv nicht 1 Vgl. oben S. 295 und G. Fink, Geschichte des hessischen Staatsarchivs zu Darm-- stadt, S. 135.

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