Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

Reichsarchive von Lothar Gross

Mainzer Erzkanzlerarchiv. 387 werde“, seine Zustimmung1 und ersuchte um eine schriftliche Erklärung Österreichs darüber. Am 17. Oktober wandte sich Thun auch an Bismarck, der damals Preußen in Frankfurt vertrat, und teilte ihm den beabsichtigten Abtransport der Mainzer Archive mit. Bismarck vermied es, gegenüber Thun Stellung zu nehmen, und berichtete bereits am nächsten Tage nach Berlin, um von seiner Regierung entsprechende Weisungen zu erhalten.1 2 Nach einem Friedrich Wilhelm IY. erstatteten Vorträge schrieb Otto von Manteuffel am 9. Dez. 1851 an Bismarck, der König wünsche gemäß seinem schon 1847 geäußerten Plane, womöglich alle Abteilungen des genannten ehemaligen Reichsarchivs an einem Orte zu vereinigen, daß das kurerz- kanzlerische Archiv mit dem untrennbaren Teile des Archivs des Reichs­kammergerichtes an einem dazu geeigneten Orte, über dessen Wahl man sich zu verständigen hätte, vereinigt werden möchte, um als Bundeseigen­tum der praktischen Benützung und der wissenschaftlichen Forschung zu­gänglich zu sein. Er teilte Bismarck den Wortlaut der an den preußischen Gesandten in Wien gerichteten Weisung zur Einleitung von Besprechungen mit der österreichischen Regierung über das Mainzer Archiv mit und wies ihn an, gegebenenfalls auch mit Thun die Frage zu erörtern.3 Die Weisung an den Preußen in Wien vertretenden Grafen Heinrich Fr. von Arnim enthielt nach einer längeren Ausführung über das Geschick der Mainzer Archive seit 1813 und über die Rechtslage den Auftrag, bei der österrei­chischen Regierung, ohne „eine Erörterung des Rechtspunktes zu veran­lassen“, den Wunsch des Königs nach Vereinigung sämtlicher Reichs­archive an einem hiezu geeigneten Ort zu den oben gekennzeichneten Zwecken zur Sprache zu bringen.4 Arnim übergab dem Wiener Ministerium des Äußern bereits am 14. Dez. 1851 ein ausführliches Promemoria, das ganz auf der Weisung aus Berlin fußte. Er wies darin auf das Aschaffen­burger Übergabsprotokoll hin und zitierte den, wie wir wissen, nur im Konzept enthaltenen Passus, daß das Archiv „zur weiteren Disposition der verbündeten Mächte“ nach Frankfurt gebracht werden sollte, und betonte den seitens der österreichischen Regierung anläßlich der Differenzen mit Bayern über die weitere Behandlung des Archivs in den Jahren 1814—1818 wiederholt vertretenen Standpunkt, daß sie als Depositar des Archivs für dessen Erhaltung den anderen Mächten gegenüber die Verantwortung trage. Den im Original des Aschaffenburger Protokolls nicht enthaltenen Passus hatte man preußischerseits einem von Handel im Jahre 1818 dem damali­gen preußischen Residenten in Frankfurt mitgeteilten Protokollsauszug entnommen, der von Handel offenbar aus dem Texte des Konzeptes, der, wie oben angeführt wurde, vom Original abweicht, geschöpft worden war. Fürst Schwarzenberg beantwortete das Promemoria Arnims am 28. März 1852,4 nachdem er ein ausführliches Gutachten des Archivdirektors Erb 1 Beilage zum Konzept des Berichtes Thuns Nr. 64 vom 2. Dez. 1851. 2 Druck bei H. v. Poschinger, Bismarck und der Bundestag. Neue Berichte Bismarcks aus Frankfurt am Main 1851 bis 1859, S. 8f. 3 Preußisches geheimes Staatsarchiv, Akten der preußischen Bundestagsgesandtschaft, Frankfurt am Main R. 2, vol. 1. 4 Ebenda. 25*

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