Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

Reichsarchive von Lothar Gross

382 Keichsarchive. kanzlerischen Archiv, aus dem die das Fürstentum Aschaffenburg privative betreffenden Akten ausgeschieden werden sollten. Bayern leitete nun dar­aus die Folgerung ab, daß das Kurmainzer Landesarchiv in Aschaf­fenburg zu bleiben habe und wollte überdies auch noch die Kreis- und Unionsakten vom Reichsarchiv ausgeschieden wissen. In der Instruktion, die Schlegel am 28. Aug. 1816 von Handel erhielt, berücksichtigte dieser bereits diese gegensätzliche Auffassung. Er erklärte, daß die Akten des aufgelösten Kurstaates Mainz nicht an Bayern ausgeliefert werden, da daran auch die anderen deutschen Staaten, denen Teile jenes Territoriums zugefallen seien, interessiert wären und Österreich diesen gegenüber die Pflichten des Depositars übernommen habe. Unter solchen Umständen kann es nicht überraschen, daß auch die Mission Schlegels nicht zum gewünsch­ten Erfolge führte. Schlegel und Handel waren am 11. September in Aschaffenburg eingetroffen, den bayrischen Staatsräten v. Hefner und v. Gruber kamen sie viel zu früh, doch konnte in einem notdürftig her­gerichteten Raum am 16. September wenigstens mit der Aufnahme eines Inventars der Archivalien begonnen werden. Es zeigte sich allerdings sehr bald, daß die bayrischen Kommissäre keine Vollmacht hatten, die wirk­liche Auslieferung des Archivs vorzunehmen. Sie sollten vielmehr erst nach durchgeführter Sonderung die Verzeichnisse nach München einsenden und eine besondere Bevollmächtigung abwarten. Schlegel sah alsbald ein, daß er angesichts dieser Haltung auf die tatsächliche Auslieferung der Archive in absehbarer Zeit nicht rechnen konnte, er glaubte aber, die Gelegenheit benützen zu müssen, um in gemeinsamer Arbeit mit den bayrischen Ver­tretern, den Archivräten Reichert und Conrad, ein Inventar aufzustellen. Wiewohl ihm „die alten Staubgeschichten“ wenig zusagten,1 arbeiteten er und sein Gehilfe doch durch mehr als einen Monat eifrig an der Inventa­risierung des Archivs, und Schlegel konnte, als er am 19. Oktober nach Frankfurt zurückkehrte, Handel ein in zwei Exemplaren ausgefertigtes Inventar überreichen, das trotz aller Mängel die erste Bestandesaufnahme der Mainzer Archive darstellt. Es ist heute als AB. 142 aufgestellt. Ihm zufolge waren eine größere Anzahl von Mainzer Kabinettsprotokollen der Jahre 1712—1809 in vier Kisten verpackt vorhanden, ferner in 72 Kisten, die später rot numeriert wurden, „größtenteils kurmainzische Akten“, also das Mainzer Landesarchiv, und schließlich 145 Kisten, denen man weiße Nummern gab, mit dem Reichsarchiv, davon allein 12 Kisten mit Original­urkunden. Das Inventar zeigt, daß die beiden großen Archive (Landes­archiv und Reichsarchiv) zwar im ganzen und großen richtig auseinander­gehalten waren, jedoch infolge der Hast bei der Verpackung die alte Ord­nung vielfach gestört war und mitunter auch größere Faszikel in verschie­denen Kisten getrennt lagen. Nach der Inventarisierung des Archivs durch Schlegel dauerte es noch mehr als zwei Jahre, bis das Archiv endlich von Aschaffenburg weggebracht werden konnte. Trotz mehrfacher Betreibun­gen der Sache durch Handel erfolgte die von der bayrischen Regierung zu gewärtigende Entscheidung nicht. Nach einer Äußerung des bayrischen Ygl. Bleyer, Friedrich Schlegel am Bundestage in Frankfurt, S. 57.

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