Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

Reichsarchive von Lothar Gross

Mainzer Erzkanzlerarchiv. 381 gen Landesregenten bedurfte, die zusammen mit dem Erzkanzlerarchiv verschlossen waren. Nachdem der bayrische Bevollmächtigte in Frankfurt, Staatsrat von Mulzer, im April 1816 seinen Antrag auf Öffnung der in Aschaffenburg liegenden Archive bei dem k. k. Generalkommissär Frei­herrn Paul von Handel erneuert hatte und die Angelegenheit auch zwischen den Gesandten Österreichs und Bayerns am Bundestage verhandelt worden war, wurde vereinbart, daß das versiegelte Archivzimmer in Gegenwart eines kaiserlich österreichischen und eines königlich bayrischen Kommis­särs geöffnet, die darin befindlichen, die bayrische Verwaltung betreffenden Akten dem bayrischen Kommissär ausgefolgt und das Zimmer geräumt werden sollte, da es für die Haushaltung des bayrischen Kronprinzen be­nötigt wurde. Das Reichsarchiv sollte in österreichischer Verwahrung bleiben. Handel sandte den Legationssekretär August von Wolf nach Aschaffenburg, der vom 4. bis 6. Juni 1816 mit den bayrischen Archivräten Reichert und Conrad und dem Registrator Kraemer das Archiv unter­suchte. Da in dieser kurzen Zeit die gesuchten Akten nicht gefunden wer­den konnten und Wolf andererseits erklärte, seinen Aufenthalt in Ascliaf- fenburg nicht so lange ausdehnen zu können, um dort eine gründliche Scheidung der Akten durchführen zu können, zumal er von Wien den Auf­trag erhalten hatte, keinesfalls in Aschaffenburg sich auf eine förmliche Ausscheidungsaktion einzulassen, sondern vielmehr den Abtransport des Archivs nach Frankfurt zu bewirken, wozu andererseits die bayrischen Kommissäre keine Vollmacht hatten, endete Wolfs Mission ergebnislos. Nach dem bei diesem Anlaß aufgenommenen Protokoll war das ganze Zim­mer mit Archivschränken und Verschlagen bis zur Decke dergestalt an­gefüllt, daß kaum der erforderliche Raum zum Gehen übrigblieb, geschweige denn Platz genug vorhanden gewesen wäre, die Kisten auszupacken und die Ausscheidungsarbeiten durchzuführen. Auf bayrischer Seite nahm man indessen die auf diese Weise ins Stocken gekommene Aktion alsbald wieder auf und auch von Seite Österreichs erfolgte noch im Juli 1816 ein Schritt bei der Münchener Regierung, um die eingetretenen Hindernisse zu be­heben. Als dann im August 1816 der bayrische Bevollmächtigte in Frank­furt, Staatsrat von Mulzer, dem Hofrat von Handel unter Berufung auf eine Weisung aus München erklärte, daß man bayrischerseits nach Durch­führung der Aktenausscheidung dem Abtransport des „eigentlichen“ Reichs- und Kurerzkanzlerischen Archivs kein Hindernis mehr in den Weg legen werde und ein für die Arbeiten geeignetes Lokal bereithalten werde,1 entsandte Handel den Dichter Friedrich von Schlegel, der damals als öster­reichischer Legationsrat in Frankfurt Dienst tat, und den Rechtsprakti­kanten Heinrich von Handel nach Aschaffenburg. Aus Mulzers Note an Handel vom 7. Aug. 1816 geht bereits deutlich die Differenz zwischen der bayrischen und österreichischen Auffassung hervor, die ihre Ursache in der etwas ungenauen Stilisierung des Aschaffenburger Übergabsprotokolls hatte. Dieses Protokoll spricht nur vom Reichsarchiv und dem Kurerz­1 Note Mulzers an Handel vom 7. Aug. 1816, StK. Interiora Archiv Fasz. 14b, hier auch alles übrige Material, darunter die Berichte Schlegels.

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