Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

Reichsarchive von Lothar Gross

360 Keichsarchive. de Coadjuteurs et de Grands Maitres de l’Ordre Teutonique. — Procés verbaux des Elections d’Archeveques, d’Eveques et de Coadjuteurs“ trägt. Wie die Inhaltsangabe dieser Gruppe beweist, ist sie zweifellos ein bedeu­tender Teil der heutigen Abteilung Geistliche Wahlakten. Wie die noch heute in Gebrauch befindlichen Aktenumschläge durch ihre Aufschriften, die durchwegs von bekannter Kanzleihand der Reichshofkanzlei herrühren, zeigen, handelt es sich um eine Abteilung, die ihrem Wesen nach, wenn auch nicht unter dem jetzigen Namen, schon in der Reichshofkanzlei be­standen haben muß. Bei der durch Knechtl und seinen Mitarbeiter Rosner durchgeführten Neuordnung und Aufstellung der Reichshofkanzleiakten wurden auch die Geistlichen Wahlakten geordnet und die Abteilung erhielt ihren heutigen Namen und ihre jetzige Gestalt. Das von Rosner geschrie­bene Repertorium im AB. 106 (Repertorium B a) zeigt den damaligen Be­stand. Man ersieht daraus, daß dieser viel größer war als die oben er­wähnte Aktengruppe in der Partie politique des Pariser Verzeichnisses und Knechtl zweifellos Akten aus anderen Gruppen der Reichshofkanzlei hier eingeteilt hat. Die Abteilung kam zunächst in das Hauptarchiv, hier verblieb sie bis 1850, in welchem Jahre sie in die Archivfiliale B in der Himmelpfortgasse kam, alsbald aber in die Archivfiliale A zu den übrigen Reichsakten übertragen wurde (AB. 102). Wie aus anderen Abteilungen der Reichsakten wurden auch aus den Geistlichen Wahlakten die Berichte und Weisungen durch Matthias Nowotny entnommen und in die Diplomatischen Akten eingeteilt. Aus den von ihm im Repertorium B a gemachten Ver­merken entnimmt man, daß sich darunter auch Berichte an die Staats­kanzlei befanden. Daraus darf man wohl schließen, daß schon früh­zeitig, vielleicht durch die französischen Archivare in Paris, Material aus der Registratur der Staatskanzlei den Reichshofkanzleiakten beigefügt wurde. Nachweislich wurden dann 1851 bei der ersten Auslieferung aus der Staatskanzlei Akten dieser Provenienz in die Geistlichen Wahlakten ein­geteilt (Würzburg, Fasz. 45 und 46, vgl. AB. 168). Es finden sich aber außerdem noch bei anderen Betreffen Staatskanzleiakten, so mehrere Faszi­kel bei Köln (Fasz. 20 b, 20 c, 20 d), einiges bei Passau (Fasz. 30 b, 31 und 32), einzelne Stücke auch anderwärts. Von sonstigen fremden Pro­venienzen ist nicht viel nachweisbar. Die auf die Passauer Sedisvakanz von 1596/97 bezüglichen Aktenstücke (Fasz. 30 e) sind wohl aus dem Ge­schäftsgang der innerösterreichischen Regierung hervorgegangen und gehören zu den 1772, bzw. 1785 aus Graz gebrachten Akten. Die die Passauer Jurisdiktionsverhältnisse betreffenden Materialien (Fasz. 30 a) stammen aus der österreichischen Hofkanzlei; wann sie der Abteilung einverleibt wurden, ist nicht sicherzustellen. An Behelfen bestehen für die Geistlichen Wahlakten das bereits er­wähnte Repertorium (AB. 106), das auch jetzt noch durchaus verwendbar ist, und ein von Thomayr angelegtes Aufstellungsverzeichnis, das in den Jahren 1879/80 verfaßt wurde (AB. 30/4). Inhaltsverzeichnis: A—W 1525—1806, Fasz. 1—46 (nach den Namen der Bistümer, bzw. Abteien und Reichsstifter geordnet).

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