Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)
Reichsarchive von Lothar Gross
Maximilians — Geistliche Wahlakten. 359 Provenienzen sind vor allem die Akten aus dem belgischen Archiv, die sich in Fasz. 1 befinden und den Fasz. 14 (Trienter Konzil) füllen, zu nennen. Sie bildeten früher einen Bestandteil des Repertoriums P, Abteilung C. Wann sie in die Abteilung kamen, ist nicht festzustellen. Im Fasz. 2 und 3 sind Akten enthalten, die aus dem Archiv des Reichsvizekanzlers Ferd. Sigismund Grafen Kurz stammen müssen und mit dessen Besitz im nördlichen Niederösterreich Zusammenhängen. Auch anderes im Fasz. 3 befindliches Material ist allem Anscheine nach nicht aus dem Geschäftsgänge der Reichshofkanzlei hervorgegangen. Beim Archivalienaustausch mit Preußen erhielt die Abteilung eine Anzahl von Aktenstücken des 16. und 17. Jahrhunderts zugewiesen, teilweise wohl Reichsarchivalien aus der Sammlung Erskein, die fast alle im Fasz. 31 zu finden sind (AB. 39/5). Aus der Sammlung Posonyi wurden zwei Stücke aus den Jahren 1690—1692 in die Religionsakten eingeteilt. Wie aus den übrigen Abteilungen der Reichshofkanzlei wurden auch aus dieser die Berichte und Weisungen von Matthias Nowotny ausgehoben und bei den Diplomatischen Akten eingeteilt. 1893 wurde die Abteilung von Winter einer Neubearbeitung unterzogen, bei der er auch ein neues Repertorium anlegte (AB. 30/3). Bei derselben wurden einzelne Bestände ausgeschieden und den Abteilungen Reichsakten in genere, Reichstagsakten, Kleinere Reichsstände, Prinzipalkommission, Kriegsakten, Reichshofrat Judicialia und Österreichische Akten - Schlesien zugewiesen; Näheres über diese Verschiebung ergibt sich aus den Vermerken Winters im AB. 106. Die räumliche Unterbringung der Abteilung erfolgte 1819 zunächst im Hauptarchiv, 1850 kam sie in die Filiale B und sodann in die Filiale A. An Behelfen besteht das von Rosner ausgearbeitete, bereits genannte Repertorium (AB. 106) und das neue von Winter (AB. 30/3). Letzteres verzeichnet die Hauptgruppen, wie beispielsweise Akten über das Trienter Konzil oder das Interim, allerdings nur summarisch, macht hingegen über die kleineren Gruppen eingehendere Angaben. In einzelnen Fällen kann auch das ältere Repertorium mit Nutzen herangezogen werden. In beiden Repertorien hat Winter die Konkordanz zwischen alten und neuen Faszikel- nummem hergestellt. Inhaltsverzeichnis: a) Religionsakten in genere 1438—1782, Fasz. 1 bis 4; b) Trienter Konzilsakten 1533—1563, Fasz. 5—12; dtto. 1528—M564, Fasz. 13, 14; c) Allgemeine Reihe 1535—1556, Fasz. 15, 16; d) Interimsakten 1548—1551, Fasz. 17—23; e) Allgemeine Reihe 1545—1717, Fasz. 24—32; f) Akten über das Restitutionsedikt 1628—1631, Fasz. 33—35; g) Allgemeine Reihe 1700—1769, Fasz. 36—38; h) Protestantische Gravamina 1719—1778, Fasz. 39—47, 52—56; i) Allgemeine Reihe 1717—1771, 1738—1806, Fasz. 48—52, 56—72. Geistliche Wahlakten. Schon das Verzeichnis der aus Paris zurückgelangten Akten der Reichshofkanzlei (oben S. 281 f.) kennt in der Partie politique, Abschnitt B, eine Aktengruppe, die die Überschrift „Elections d’Archeveques, d’Eveques,