Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

Reichsarchive von Lothar Gross

358 Reichsarchive. Reichsgerichtes, aus dem sie in den Besitz des großherzoglich mecklen­burgischen Hofrates Dietz, der zeitweilig am Archiv des Kammergerichtes in Wetzlar tätig war, gelangten. Dieser widmete sie dann 1841 Kaiser Ferdinand. Ganz unbedeutend war, was die Abteilung aus dem Austausch mit Württemberg, aus der Autographensammlung des Archivs und aus der Sammlung Posonyi erhielt. In den letzten Jahren wurden die Maximi- liana durch einige dem Staatsarchiv vom Reichsarchiv im Haag geschenk­weise überlassene Aktenstücke vermehrt. Von den Archivbeamten, die sich der Bearbeitung dieses Bestandes widmeten, ist als erster Meiller zu nennen. Von ihm wurde in Form eines Zettelkatalogs ein die Jahre 1477—1499 umfassendes Stückverzeichnis (AB. 282/1) angelegt, das zu jedem Aktenstück ein Regest gibt. Nach ihm hat dann Lorenz die Jahre 1500—1504 ebenfalls in einem Stückverzeich­nis, doch in wesentlich gekürzter Form (AB. 220) bearbeitet. Durch sein Ausscheiden aus dem StA. im Jahre 1865 wurde dann die Arbeit unter­brochen und erst von Winter wieder aufgenommen, der jedoch nicht die Stückverzeichnisse fortsetzte, sondern 1879 ein Aufstellungsverzeichnis verfaßte, in dem er dem von ihm entsprechend geordneten undatierten Aktenmaterial größere Berücksichtigung zuteil werden ließ (AB. 30/2). Schließlich begann Goldmann einen Namensindex in Form eines Zettel­katalogs (AB. 282/2) anzulegen, derselbe umfaßt aber nur die ersten Jahre von Maximilians Regierung. Zu Fasz. 31 e besteht ein chronologischer Zettelkatalog (AB. 543/25). Aus dem Vorgesagten erhellt bereits, daß die Behelfe für die Abteilung noch keineswegs ausreichend sind und bei eingehenderen Nachforschungen faszikelweise Durchsicht meist unerläß­lich ist. Inhaltsverzeichnis: Maximiliana 1477—1519, Fasz. la—31b; Un­datierte Akten, Fasz. 32 a—40 b. Religionsakten. Die Abteilung ist zum größten Teile aus dem im Verzeichnis der aus Paris zurückgebrachten Reichshofkanzleiakten als „Religionssachen“ bezeich- neten Aktenbestand, der gewiß schon in der Reichshofkanzlei eine eigene Gruppe bildete, hervorgegangen. Bei der Neubearbeitung der Reichshof­kanzleiakten durch Knechtl und Rosner wurde dieser Bestand als Abteilung Religionssachen neu aufgestellt, wobei, soweit sich dies aus dem Pariser Rücklieferungsverzeichnis feststellen läßt, einiges ausgeschieden worden sein dürfte. Ob bereits damals auch aus anderen Abteilungen des Reichs­hofkanzleiarchivs Akten hier eingeteilt wurden und ob Bestände fremder Provenienz eingearbeitet wurden, ist ungewiß. Den Bestand nach der Neu­ordnung zeigt das von Rosner verfaßte Repertorium (AB. 106). Was sich an späteren Zuwächsen zur Abteilung an der Hand der Verwaltungsakten und der Behelfe feststellen läßt, ist recht gering. Von anderen Abteilungen der Reichshofkanzlei haben die sogenannte 2. und 3. Abteilung der Reichs­akten (vgl. AB. 106) einiges beigesteuert (Akten von 1563 und über K. Fr. Bahrdts Glaubensbekenntnis 1779/80 im Fasz. 69). Von fremden

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