Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)
Reichsarchive von Lothar Gross
350 Reichsarchive. Repertorium E (AB. 110), das geradezu ein Stückverzeichnis ist und auch bei dem heutigen Stand der Abteilung vollkommen ausreicht, da. die Einteilung der ausgehobenen Berichte und Weisungen genau vermerkt ist. Ferner besitzen wir ein 1877 von Thomayr aufgenommenes Aufstellungsverzeichnis (AB. 29/2), das für die erste Orientierung ganz brauchbar ist. Inhaltsverzeichnis: Reichskriegsmaßnahmen, Reichsarmee, Folgen der französischen Revolution 1789—1804, Fasz. 1—59; Rastätter Kongreß 1796—-1802, Fasz. 60—77%; Regensburger Reichsdeputation 1801—1806, Fasz. 78—99; Korrespondenz des Freiherrn von Hügel 1793—1803, Fasz. 100 a—111. Friedensakten. Die Friedensakten verdanken ihre heutige Gestalt wie so manche andere Abteilung der Tätigkeit Knechtls. Im wesentlichen war die Abteilung allerdings schon durch die Gruppierung der Akten in der Reichshofkanzlei, wie sie uns die Verzeichnisse der aus Paris zurückgelieferten Akten (oben S. 281 f.) zeigen, gewissermaßen vorgezeichnet, unter dem Titel „Friedens- und Allianz-Tractate“ finden wir einen großen Teil des heutigen Inhaltes der Friedensakten in einzelnen Untergruppen angeführt. Die heutige Bezeichnung für die Abteilung geht wohl auch auf Knechtl zurück, 1829 spricht er allerdings noch von einer Abteilung „Friedensverhandlungen von Osnabrück und Münster bis zum Preßburger Frieden“. Beim Rücktransport aus Frankreich oder — was wahrscheinlicher ist — bei der von den Franzosen versuchten Neuordnung der aus Wien entführten Archivalien scheinen nun die aus dem Reichsarchiv stammenden Friedensakten mit Akten verwandten Inhaltes aus dem StA. und vielleicht auch aus der Staatskanzlei vermischt worden zu sein, denn Knechtl macht im Verzeichnis von 1815 die Bemerkung, daß die „ebenso große als höchst seltene und schätzbare Collection“ der Akten über den Westfälischen Frieden und die anderen Friedensschlüsse schon früher „größtenteils Eigentum des Archivs“ gewesen sei, diese „Sammlung“ aber „nun durch Zufall beinahe vollständig“ geworden sei, weshalb er es für sachwidrig halte, sie neuerdings zu trennen und sie daher zur Gänze im Archiv zurückbehalten habe. Daraus darf wohl geschlossen werden, daß die Provenienz der Abteilung keine einheitliche ist. Die Richtigkeit dieses Schlusses bestätigte eine nähere Untersuchung der Abteilung, die sich bei deren Umfang allerdings nur auf Teile, besonders die westfälischen und Nimwegener Friedensakten, erstrecken konnte. Die Registratur des StA. bietet naturgemäß zur Beantwortung dieser Frage nur sehr wenig. Den Zustand der Abteilung, wie er durch Knechtl geschaffen wurde, zeigt deutlich das von ihm und Rosner angelegte Repertorium (enthalten im Repertorium A = AB. 105). Ihre Bezeichnung lautete damals „Friedensverhandlungen, Verträge und Bündnisse“. Ein Vergleich mit dem heutigen Bestand zeigt, daß das, was seit Knechtl hinzukam, der Masse nach von keiner großen Bedeutung ist. Den Hauptstock der Abteilung bilden Archivalien der Reichshofkanzlei, an zweiter Stelle ist die österreichische Hofkanzlei zu nennen. Aus der Registratur der letzteren stammen insbesondere die eigenhändigen