Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)
Reichsarchive von Lothar Gross
Reichskrieg gegen Frankreich — Friedensakten. 351 Protokolle Isaak Volmars samt den Originalbeilagen über die Friedensverhandlungen von Münster (1643—1649), insgesamt 23 starke Bände (Fasz. 90—92). Sie müssen nach Volmars Tod in die österreichische Hofkanzlei gelangt sein und wurden von dort von Rosenthal ins StA. gebracht, der sie schon 1753 in der Hofkanzlei entdeckt hatte. Aus der österreichischen Hofkanzlei stammte zweifellos auch die dreibändige Abschrift des Volmarschen Protokolls (Fasz. 89), die dann in den Besitz des Grafen Ulrich Kinsky gelangte und deren Bände noch das Kinskysche Wappen auf der Innenseite des Einbandes zeigen. Sie wurden Rosenthal von der Familie Kinsky für das StA. ausgefolgt. Nicht so sicher ist die Provenienz der übrigen Materialien zur Geschichte des westfälischen Friedens. Neben einer Abschrift des Osnabrücker Verhandlungsprotokolls, deren Herkunft nicht feststeht, sind hier vor allem die Collectanea zu den westfälischen Friedensakten in 5 Bänden (Fasz. 98) und die „Acta inedita“ genannte Sammlung (Fasz. 94) zu erwähnen, dazu kommt noch ein eigentlich zur letztgenannten Sammlung gehöriger, als „Pacis Westphalicae anecdota“ bezeichneter Band (Fasz. 95). Was die Collectanea betrifft, so mögen sie immerhin aus der Reichshofkanzlei stammen, obwohl deren westfälische Friedensakten sehr lückenhaft gewesen sein sollen, da zumindest ein Teil der Originalakten der Friedensdelegation durch Brand zugrunde gegangen war. Die 4 Bände „Acta inedita“ sind Ergänzungen, die der Exjesuit Matthäus Rieberer im Jahre 1786 gegen eine Entlohnung von 300 fl. bei der österreichischen Gesandtschaft in Regensburg sammelte,1 die „anecdota“ gehören als 5. Band dazu. Es muß dahingestellt bleiben, ob das vorliegende Exemplar mit jenem identisch ist, das sich noch 1807 in Regensburg befand. Ein gleiches Exemplar, das aber nur 4 Bände zählt, befindet sich heute in der Abteilung Friedensakten der Staatskanzlei. Zu den Akten des Westfälischen Friedens gehören dann auch noch die in Münster entstandenen 6 Bände, die mit der Tätigkeit des Grafen Georg Ulrich Wolkenstein am Friedenskongreß Zusammenhängen (Fasz. 96), sie dürften wahrscheinlich ursprünglich auch in der österreichischen Hofkanzlei gelegen sein. Aus der Kanzlei Volmars stammt sein eigenhändiges Protokoll vom Nürnberger Exekutionstag von 1649/50 (Fasz. 99) mit den zugehörigen Originalbeilagen (Fasz. 101). Es ist gleich dem Münsterer Protokoll wohl an die Hofkanzlei gelangt.2 Unsicher ist hingegen die Provenienz der abschriftlich erhaltenen Protokolle des Nürnberger Tages (Fasz. 100). Nach dem AB. 168 sind sie 1851 mit der Registratur der Staatskanzlei ins StA. gelangt. Man darf daher wohl annehmen, daß sie aus der österreichischen Hofkanzlei stammen. Aus der Staatskanzlei kamen 1878 auch ursprünglich bei den Friedensakten derselben eingeteilte, ihrer Provenienz nach teils der Reichskanzlei, teils den Registraturen der Friedensunterhändler entstammende Berichte Volmars, Lambergs, Cranes und Max Trauttmansdorffs sowie 1 Ygl. den Bericht Fahnenbergs vom 22. Febr. 1807 (Beilage), in StK. Berichte aus Regensburg 247. * Ein Verzeichnis, das 1662 nach Volmars Tod über seine Aktenbestände aufgenommen wurde, besagt ausdrücklich, daß dieselben niemals in die Reichshofkanzlei, wohin sie gehörten, gelangt seien (Friedensakten Fasz. 103).