Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

Reichsarchive von Lothar Gross

Acta currentia in der oberen Registratur, Acta primae instantiae, Acta com- missionalia, ferner als selbständige Serien die Relationen der Reichshofräte, die Acta vicariatus (Prozesse aus der Zeit der Interregnen von 1711, 1740 und 1745) und schließlich bildeten die 1771—1773 aus Prag nach Wien gebrachten1 deutschen Judizialakten, die man nicht in die anderen Serien eingeteilt hatte, eine eigene Reihe. Wolf schlug nun vor, alle diese Ab­teilungen, zu denen teilweise nur unzureichende Repertorien bestanden, auf zwei zu reduzieren, bzw. umzuarbeiten. Es sollten nur die Reihe der in der oberen Registratur befindlichen Acta currentia, die Wolf bereits nach einer „strengen dicktzionärischen Methode“ geordnet hatte und in der nun alle noch nicht entschiedenen Sachen vereinigt wer­den sollten, und die zweite Reihe der Acta decisa, die alle bereits ab­geurteilten und verglichenen Prozesse aufnehmen sollte, bestehen bleiben. Die Acta primae instantiae, commissionalia, vicariatus und die Relationen sollten zu den zugehörigen Prozessen gelegt werden. Leider ist Wolf mit seinem Plane mitten in der Ausführung steckengeblieben, da das Ende des alten Reiches auch dem Reichshofrat ein Ziel setzte. So kommt es, daß die Serie der Decisa heute nur bis zum Buchstaben G reicht und die Antiqua, Denegata antiqua und Denegata recentiora erst mit H beginnen. Von den übrigen Serien wurden zwar die Acta primae instantiae und Acta commis­sionalia sowie die Vikariatsakten eingeteilt, die Relationen und Alten Prager Akten bilden aber noch heute eigene Serien. Wolf schritt dann auch an die Anlage eines großen Repertoriums, das mit möglichster Ge­nauigkeit verfaßt wurde und den Inhalt beider Serien erschöpfen sollte. Es ist als AB. 48 noch heute der wichtigste Fundbehelf zu einem großen Teil der Judizialregistratur. Die lateinische Judizialregistratur besteht im Gegensatz zur deutschen nur aus einer Serie. Über diese sowie über die erst später gebildeten Judicialia miscellanea wird noch das Erforderliche gesagt werden. Die gesamte Judizialregistratur wurde 1901/02 von Ludwig Bittner durch Tei­lung der allzu großen Faszikel neu faszikuliert. Alte Prager Akten. Als nach dem Tode Rudolfs II. die Reichskanzlei aus Prag wieder nach Wien zurückverlegt wurde, blieb ein großer Teil ihrer Registraturen in Prag zurück. Es waren sowohl politische Akten wie Judizial- und Gratialakten des Reichshofrates, die fortan durch 1% Jahrhunderte eine Filiale des Reichsarchivs in Prag bildeten. Nachdem von den politischen Akten manches schon früher nach Wien gebracht worden, manches von diesen auch der Plünderung durch die Schweden 1648 zum Opfer gefallen war,1 wurde in den Jahren 1771—1773 der ganze in Prag noch vorhandene Aktenbestand nach Wien überführt. Während die politischen Akten sowie die Lehens- und Gratialakten und auch die lateinischen Judicialia alsbald gehörigen Ortes eingeteilt wurden, blieben die deutschen Judicialia als Reichshofrätliche Hofkommission — Judicialia: Alte Prager Akten. 301 1 Vgl. hierüber Groß a. a. 0. 291 ff. ! Vgl. hierüber sowie für das folgende Groß a. a. 0. 288 ff.

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