Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

Reichsarchive von Lothar Gross

Reichshofrat. 291 Kommissionsmitglieder, die voll Unmut über die gegen ihren Willen ver­fügte Auflösung der Kommission nunmehr der Staatskanzlei eine Ver­legenheit bereiten wollten, indem sie ihr eine durchaus nicht einfache und umfangreiche Arbeit hinterließen. Wohl nicht mit Unrecht sahen sie in der Staatskanzlei den Urheber der Auflösung. Mit Recht konnte so der Referent der Staatskanzlei, Hofrat Josef von Werner, vom bösen Willen der Kommissionsmitglieder sprechen.1 Da aber nach seiner eigenen Mei­nung der Wortlaut der kaiserlichen Resolution für den Standpunkt der­selben sprach, blieb nichts anderes übrig, als eine neue Kommission ein­zusetzen. In einem Vortrag vom 1. März 1841,1 2 in dem er zugleich auch nochmals die Abtretung der die Adelsverleihungen betreffenden Akten der Gratialregistratur an das Adelsarchiv der vereinigten Hofkanzlei und die Übergabe der übrigen Registraturen an die Staatskanzlei mit der Bestim­mung, letztere nach vollkommener Beendigung des Extraditionsgeschäftes als eine Abteilung des StA. zu konstituieren, beantragte, schlug Metternich vor, die weiteren Arbeiten durch eine Anzahl von Räten der Staatskanzlei in gremialer Beratung durchführen zu lassen und zur Leitung derselben das bisherige Mitglied der Hofkommission, den Wechselgerichtspräsidenten von Kleinmayern zu bestellen. Der Kaiser genehmigte diese Vorschläge. Im Laufe der Jahre 1841—1848 wurden dann die noch übriggebliebenen Anforderungen erledigt, unter ihnen befanden sich u. a. die umfangreichen Wunschlisten Bayerns und Belgiens. Besonders große Aktenauslieferungen erfolgten in den Jahren 1843 und 1846 an Bayern, Belgien, Braunschweig und die Hansestädte. Gleich nach der Auflösung der Kommission, schon im Mai 1841, wurden die Reichs-Adelsakten im Umfang von 95 Faszikeln nebst einer Anzahl dazugehöriger Bücher der vereinigten Hofkanzlei abgetreten. So hatte das reichshofrätliche Archiv im Laufe der Jahrzehnte eine gewaltige Einbuße erlitten. Gegenüber der Masse der an die verschiedenen deutschen Staaten abgegebenen Akten fielen die Ver­luste, die das Archiv durch Abgabe von Stücken für die vom Präfekten der Hofbibliothek Grafen Moriz Dietrichstein geschaffene Autographen­sammlung dieser Bibliothek in den Jahren 1829 und 1830 erlitt, nicht ins Gewicht.3 Mit dem Erlaß des Ministeriums des Äußern an die Direktion des StA. vom 11. Febr. 1849 wurde die reichshofrätliche Registratur zu einer Filiale dieses Archivs erklärt und damit fand ihr selbständiges Dasein endgültig ein Ende. Mit Resolution vom 6. Mai 1851 genehmigte der Kaiser ihre definitive Einverleibung. Bevor wir uns nun den Geschicken des Reichs­hofratsarchivs im Verbände des StA. zuwenden, müssen wir noch einen Blick auf die interne Tätigkeit der Hofkommission, soweit sich dieselbe der Ordnung der ihr anvertrauten Aktenbestände zuwandte, werfen. Das veranlaßt uns auch zu näherer Beschäftigung mit dem Personal der Reichs- hofratsregistratur. Als Registrator fungierte bis zu seinem am 27. Febr. 1 Referat Werners an Metternich vom 12. Febr. 1841 in StK. Archiv Fasz. 12. 2 Ebenda. 3 Vgl. die Akten der Reichshofrätiichen Hofkommission und H. Zimmermann, A. Hand- lirsch und 0. Smital, Die beiden Hofmuseen und die Hofbibliothek, Wien 1920, S. 73. 19*

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