Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)

Reichsarchive von Lothar Gross

292 Reichsarchive. 1834 erfolgteix Tode Nikolaus von Wolf. Er war schon 1781 in die Reichs­hofkanzlei eingetreten und hat sich um die Ordnung der Judizialregistra- tur noch während des Bestandes der Reichshofkanzlei wesentliche Ver­dienste erworben.1 Er hat auch nach der Rückkunft der Reichshofrats­akten aus Paris (oben S. 280 f.) deren Neuaufstellung, Ordnung und Revi­sion durchgeführt. Da er nach dem Tode Schwabenhausens (1810) auch die Sekretärsgeschäfte der Kommission zu besorgen hatte, konnte er sich in den letzten zwölf Jahren seiner Dienstzeit der Registratur nur mehr wenig widmen. Als Gehilfen Wolfs wirkten Winger und Winterheld, die beide frühzeitig durch Tod ausschieden, ferner Popp, der erst 1848 im Alter von 87 Jahren starb. Während jedoch die Vorgenannten nur wenige Spuren ihrer Tätigkeit hinterließen, leistete der 1823 als Diurnist einge­tretene Matthias Nowotny Vorzügliches. Er führte nicht nur das Ex- hibitenprotokoll (Tagebuch) der Kommission und verrichtete die verschie­denen Schreibarbeiten, sondern legte auch in den ersten neun Jahren seines Dienstes Repertorien der Kommissionsakten, der Standeserhöhungsakten lateinischer Expedition, der Denegata antiqua der deutschen Judizial- akten, der Testaments-, Sperr- und Verlassenschafts- sowie der Justiz­kommissionsakten, ferner Repertorien über die die Verfassung des Reichs­hofrates und der Reichskanzlei betreffenden Akten, über die Relationen und Reichshofratsgutachten und schließlich über die lateinischen Judizial- akten an.1 2 Alle diese von Nowotnys klarer Handschrift geschriebenen Behelfe stehen noch heute im Gebrauche. Auch um die Ordnung der Reichsregisterbücher, damals Registrata genannt, hat er sich verdient ge­macht. Nach Wolfs Tode wurde er nach elfjähriger Dienstzeit endlich zum Registranten ernannt.3 Er ist mit den Akten der reichshofrätlichen Registratur 1849 in das StA. übernommen worden und hat auch noch später in anderen Abteilungen wertvolle Ordnungsarbeiten geleistet. Gleich­zeitig mit Nowotnys Ernennung zum Registranten wurde Popp zum Regi­strator und der bei der Staatskanzlei in Verwendung stehende Legationsrat Anton Freiherr von Kalkhoff zum Kanzleidirektor der Kommission bestellt, als welchem ihm die Führung des Sekretariats und die oberste Aufsicht über die Registraturen und Depositen oblag. Seine Tätigkeit für die Regi­straturen scheint von keiner Bedeutung gewesen zu sein. Er verblieb auch 1841 in seiner Stellung und hat durch sein großes Entgegenkommen gegen­über den stets erneuten Forderungen der vereinigten Hofkanzlei nach Auslieferung von auf Adelsverleihungen bezüglichen Akten zur Schmäle­rung der Reichshofratsregistraturen seinen Teil beigetragen. Von Wert ist das von ihm im Jahre 1841 dem Staatskanzler Metternich vorgelegte Über­sichtsverzeichnis über die Bestände der reichshofrätlichen Registraturen, da es uns einen guten Überblick über die Abteilungen derselben liefert. In Kalkhoffs Zeit fallen auch die 1846 verübten Aktendiebstähle des Amts­dieners Florentin Samen. 1 Vgl. darüber auch Groß a. a. 0. 461. 2 Vgl. des Näheren die Bemerkungen über die Archivbehelfe bei den einzelnen Ab­teilungen. 3 Vgl. die Vorträge Metternichs vom 19. Mai und 26. Okt. 1834 in StK. Archiv Fasz. 12.

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