Inventare Teil 5. Band 4. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1936)
Reichsarchive von Lothar Gross
Reichshofrat und Reichshofkanzlei. 281 Italienischen Kongregation, dem sogenannten Welschen Hause, gemietetes Magazin gebracht. Im August 1819 konnte der erste Archivar Josef Knecht! berichten, daß die Aufstellung und Anordnung der politischen Reichsregistratur nach den Hauptrubriken vollendet sei. Glücklicherweise war der Schaden, den die Akten durch ihre Aufbewahrung in feuchten Räumen genommen hatten, zufolge Knechtls Bericht sehr gering, nur ein im ganzen sehr unbedeutender Teil war durch die Nässe zugrunde gegangen. Um so schlimmer war nach seinen Worten die Unordnung, in der die Akten zurückgelangt waren, und Knechtl betonte, daß es der Arbeit von mehreren Jahren bedürfen werde, um einigermaßen Klarheit in dieses Chaos zu bringen. Bei den Archivverwaltungsakten dieser Jahre ist auch eine Anzahl von Verzeichnissen erhalten, die für die Geschichte des Reichsarchivs deshalb von Bedeutung sind, weil sie die älteste, allerdings sehr summarische Übersicht über die Registratura actorum publicorum bieten und ungefähr erkennen lassen, in welche größere Abteilungen dieselbe damals gegliedert war. Es liegt ein Verzeichnis des politischen Teiles der deutschen Reichsakten vor, das, zum Teil in französischer Sprache verfaßt und wohl in Paris anläßlich des Rücktransportes auf genommen, jene in 141 Kisten verpackten Bestände enthält, die nach ihrer Rückkehr aus Paris bis 1819 in der Obhut der reichshofrätlichen Aktenkommission waren. Das zweite Verzeichnis, betitelt „Serie C et D. Verzeichniß der von dem k. französischen Archivar M. Daunou an die k. k. Commission übergebenen Akten der k. k. geheimen Hof- und Staatskanzley“, enthält Akten beider Provenienzen, der Staatskanzlei und der Reichskanzlei, doch ist ihre Trennung, zumal mit Hilfe eines von Knechtl angelegten Verzeichnisses, ohne besondere Schwierigkeiten durchführbar. Hier sind die bereits 1815 zurückerhaltenen Akten enthalten. Als Abteilungen dieses letztgenannten Teiles erscheinen folgende: Kriegssachen, Friedens- und Allianztraktate, diplomatische (politische) Korrespondenz und Nationalia (Rapports politiques de l’empire Germanique et de la maison d’Autriche avec les puissances étrangéres et les grands états de l’empire), letztere in alphabetischer Anordnung von Algerina bis Wurtembergica. Diese Teile des Reichsarchivs verblieben, nachdem sie durch Knechtl von den Akten der Staatskanzlei getrennt worden waren, im StA., und zwar zunächst im Hauptarchiv. Knechtl war es auch, der ein Repertorium über diese Bestände ausarbeitete, wobei er von Rosner unterstützt wurde. Dieses „General-Repertorium über die Acten der Reichshofkanzley“ (Repertorium A = AB. 105) unterscheidet teilweise im Anschluß an die uns bereits bekannte Einteilung folgende fünf Abteilungen: 1. Nationalia, 2. Kriegsakten, in specie Reichskrieg gegen Frankreich bis zum Preßburger Frieden, 3. Friedensverhandlungen, Verträge und Bündnisse, 4. Landfriedens-, Unions- und Ligasachen, Konvente, Assoziationen und 5. Korrespondenzen und Sammlungen. Von Knechtl und seinen Mitarbeitern wurden dann auch noch die einzelnen Abteilungen in ausführlichen Repertorien bearbeitet (Repertorien C, D, E, F = AB. 108—111), auf die wir noch näher zurückkommen werden. Das Verzeichnis der 1819 im Wege der reichshofrätlichen Aktenkommission an das Archiv gelangten Reichsakten weist folgende Abteilungen auf: