J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 3. Metternichs geheimer Briefdienst. Postlogen und Postkurse (1935)

II. Die Postkurse - C. Der Kampf um Italien

jedoch dabei die Vorsichtsmaßregel außer acht zu lassen, der Kurie nichts von der beabsichtigten Umleitung der römischen Auslandkorrespondenzen zu ver­raten15). Fossombroni hoffte, den Widerstand Roms durch das Mittelding der Transiterlaubnis für offene römisch-französische Postpakete überwinden zu können. Aber schon im Jänner 1823 drang Metternich auf die Einstellung dieser Konzession, ein Schritt, der die Kurie „aufs äußerste bringen“ mußte. Angesichts dieser Schwierigkeiten und der „widrigen Einstreuungen“, mit denen Sardinien und Rom während des Veroneser Kongresses auf Toskana einzuwirken suchten, wurde der Vollzugstermin des österreichisch-toskanischen Postvertrages vom 1. Jänner 1823 auf den x. März und weiter auf den i. April verschoben. Ähnlich hielt es auch Sardinien mit seinem Postvertrage. Noch aber war Consalvi weit davon entfernt, sich den Abmachungen zu fügen, denen die römische Auslandkorrespondenz durch den toskanisch­österreichischen Postvertrag unterworfen worden war. Und während man in Wien noch mit dem Gedanken umging, die beabsichtigte Vermehrung der Postkurse Florenz—Bologna—Mantua durch die Beistellung von Unteroffi­zieren vor allen ihnen etwa zugedachten Behinderungen zu bewahren, hatte sich Consalvi inzwischen genauer über den österreichisch-toskanischen Post­vertrag unterrichtet und sperrte nun als Antwort darauf mit r. Februar 1823 den Bologneser Transit16). Damit griff er auf eine Streitfrage zurück, die seit der Rückkehr der Lega­tionen unter die Herrschaft des Papstes noch ungelöst war. Zunächst hatte sich die Kurie zur stillschweigenden Duldung des Bologneser Transits ver­stehen müssen. Aber schon 1819 hatte sie sich energisch gegen diesen zur Wehr gesetzt, der ihre Souveränität beeinträchtigte und ihr namhafte Post­einkünfte entzog 17). Metternich hat diesen Protesten nur wenig Bedeutung beigemessen. Er wollte es darauf ankommen lassen. Schon 1816 und wieder 1819 war im Falle der Sperre des Bologneser Transits der Plan erwogen worden, die alte, 1777 erbaute und bis zur Fran­zösischen Revolution befahrene lombardisch-toskanische Handelsstraße Mantua—Modena—Pistoja—Florenz wieder aufzunehmen, die ganz außer­halb des römischen Territoriums lag. Auch Peter hatte dies empfohlen, und 1822 war dem toskanischen Postvertrage eine entsprechende Klausel eingefügt worden. Nun, da die Kurie zur Tat schritt und die ihr durch diesen Post­vertrag zugefügte Vergewaltigung mit der Sperre der ihm zugrunde liegenden Bologneser Transitstrecke erwiderte, gelangte die Pistojer Route, die in Modena nach ihrem Erbauer Strada di Giardini, in Toskana nach einer Föhre Strada dell’Abettone genannte Straße, zu aktueller Bedeutung, da sie die österreichisch-toskanischen Postkuriere des Bologneser Transits und damit die Kurie jedweder Angriffsmöglichkeit überhob. Noch im Jänner 1823 er­ging die Aufforderung an Toskana und Modena, die Pistojer Straße instand zu setzen18). Toskana machte sich sogleich ans Werk. Modena hingegen erhob Einwendungen und suchte sich vorerst verschiedene handelspolitische Vorteile zu sichern19). Eher aber wollte Österreich die Pistojer Straße priva­15) Weisung nach Rom 23 I 10 Rom (adm.) 6. 10) Weisung nach Rom 23 I 20 Rom (adm.) 6. ,7) Bericht aus Rom 19 IX 4 Rom 18. 18) Weisung aus Florenz 23 I 20 Modena, adm. Reg. Postwesen. 10) Bericht aus Florenz 23 II 20 Toskana, adm. Reg. Postwesen.

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