J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 3. Metternichs geheimer Briefdienst. Postlogen und Postkurse (1935)

II. Die Postkurse - C. Der Kampf um Italien

Die österreichisch-schweizerischen Posttransitlinien — die ostwestliche wie die nordsüdliche — sind 1841 und 1842 in neuen, zwischen dem österreichischen Postrate Langer und den daran interessierten Schweizer Kantonen geführten Postverhandlungen auf tägliche Fahrpostkurse gebracht worden, wodurch die Postverbindungen Wien—Paris und Mailand— Paris um je 24 Stunden verkürzt wurden16). Noch immer aber lagen diesen Verbesserungen die alten Postverträge von 1816 (S. 53) zugrunde. Und wenn sich auch die Schweizer Transitkantone im Anschlüsse an die Freiburger und Züricher Postkonferenzen 1845 zu Luzern über die Forderung nach neuen, finanziell vorteilhafteren Vertragsbestimmungen einigten17), so lagen sie doch mit den übrigen Kantonen in so heftigem, auch politisch bestimmtem Streit, daß es der Hofkammer eine vergebliche Mühe zu sein schien, eine allgemeine Postübereinkunft mit der Eidgenossenschaft zustande zu bringen. Das war auch — trotz neuerlicher, in Zürich abgehaltener Kantonalkonferenzen — noch im Frühjahr 1847 der Fall, und so blieb der Hofkammer nichts anderes übrig, als die Vertreter der Schweizer Kantone einzeln nach Wien zu laden und dort durch ihre Kommissäre Nell und Turneretscher deren Einigung bewerkstelligen zu lassen. Das ist in der Tat auf der Grundlage des alten österreichischen Posttransitrechtes mit freier Routenwahl in Verbindung mit mäßigen Transitgebühren in Form eines gemeinsamen Schlußprotokolles vom 6. Juni und von fünfzehn Einzelpostverträgen vom 6. bis zum 17. Juni 184718) gelungen. Neben zahlreichen neuen Seitenrouten behielten darin die Hauptpostlinien Mailand—Basel und Feldkirch—Basel für den Postverkehr mit Frankreich, Mailand—Schaffhausen für die Verbindung mit Thurn und Taxis und Mailand—Lindau für die Korrespondenz mit dem übrigen Deutschland ihre alte Bedeutung. Auch für den sardinischen Postverkehr auf der Via Emilia ist der Wiener Postvertrag vom März 1844 entscheidend geworden. Wir erinnern uns der 1817 in Parma aufgerichteten Postbarriere, die Sardinien und die Legationen und Marken auseinanderhielt, so daß sie nur über Mantua mit­einander korrespondieren konnten (S. 67). 1823 hat Metternich zugleich mit der südfranzösischen auch die südsardinische (genuesische) Post der Legationen und Marken Sardinien unmittelbar überlassen (S. 84). Die Turiner Post allerdings war noch immer an die Mantuaner Strecke gebunden, wenngleich sie Sardinien schon seit 1824 mehr und mehr auf dem direkten parmesanisch- modenesischen Transitwege umgangen hat (S. 8j). Erst im Märzvertrage des Jahres 1844 hat Sardinien die parmesanische Postsperre völlig durchbrochen und sich damit für das ganze Land — nicht nur für die Grenzprovinzen, wie Österreich vorgeschlagen hatte — quer durch Parma und Modena einen direkten Korrespondenzweg mit den Legationen und Marken erschlossen. Die mittel- und nordfranzösischen Korrespondenzstücke aber — die der Lega­tionen und Marken sowohl wie die Modenas und Parmas — blieben an den Hüninger Postweg gebunden19). Ihn abzustellen und die Turiner Poststraße 10) Noten von Hofkammer 41 X 11, 42 IX 10 Notenwechsel 92, 94. 17) Bericht aus Bern 45 XI 3, Weisung nach Zürich 47 II 11 Schweiz, Nachträge; M. H e n r i o u d, Génévé 41. ls) Urkunden (Bittner nn. 2719 ff.); Ch. Pasteur, Postwesen und Tagsatzung (Zeitschr. f. Schweizer Statistik 44). 19) M. A1 b e r t i 1. c. 3, 332 ff. HO

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