J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 3. Metternichs geheimer Briefdienst. Postlogen und Postkurse (1935)

II. Die Postkurse - C. Der Kampf um Italien

dem Tessin ins Auge faßten9), da hat der Wiener Hof die Gefahren, die sich aus einer solchen Berührung des sardinischen und eines deutschen Postgebietes ergeben mußten, unschwer erkannt und den Plänen des Thurn und Taxis- schen Hauses seine Zustimmung versagt10). Zur selben Zeit aber hat der Tessin durch das Erlöschen der Züricher Postpacht seine Postautonomie wieder erlangt und der Mailänder Postdirektor Berger in den neuen, im November 1834 mit beiden Kantonen abgeschlossenen Postverträgen11) der Tessiner Postverwaltung die direkte Korrespondenzverbindung mit dem benachbarten Sardinien und mit Südfrankreich freisteilen müssen. Das Postabkommen, das Sardinien 1837 mit dem Tessin abschloß, hat sie dauernd geregelt12). Schon suchten sich ja Bayern und Preußen gemeinsam mit Zürich, Graubünden und dem Tessin zu verständigen und über den Lago Maggiore Genua und die französischen Postdampfer zu erreichen13). Unter diesen ungünstigen Voraussetzungen ist der letzte sardini- sche Postvertrag im Frühjahr 1843 in Wien in Verhandlung genom­men und im März 1844 unterzeichnet worden14). Das Verlangen, das Graf Sambuy, der sardinische Gesandte und Hauptunterhändler, mit unfreund­lichen, ja wegwerfenden Worten und in ultimativer Form als eine Forderung des Rechtes, der Gerechtigkeit und Vernunft stellte, lief darauf hinaus, daß Österreich seine vertragsmäßig erworbene, die sardinische Auslandkorrespon­denz vermittelnde Transitstellung überall dort aufzugeben habe, wo sich kürzere und direkte Postwege hiefür finden ließen15). Das führte nach einem dreimaligen, mit steigender Erbitterung geführten Notenwechsel im Juli 1843 zum Abbruche der Verhandlungen. Man wollte in Wien die Vorteile der Postkonvention von 1829 nicht aus den Händen lassen und bediente sich hiezu der üblichen, auf Eindruck berechneten Sprache, der Sambuy mit gleicher Entschiedenheit begegnete. Die Hofkammer aber, in deren Auftrag der Hofrat Baron Nell und Turneretscher die Verhandlungen führten, war in Übereinstimmung mit Metternich nicht abgeneigt, Sardinien den Post­verkehr mit der Schweiz und im Anschluß daran mit Deutsch­land und den nordischen Ländern freizugeben. Die von Sambuy verlangte grundsätzliche Instradierungsfreiheit hat Österreich zugestanden, um so ent­schiedener aber den ihm von Sardinien zugemuteten generellen Verzicht auf seine vertraglich erworbenen Transitrechte abgelehnt. Den Korrespondenz­verkehr mit der Schweiz hat es Sardinien im vollen Umfange einräumen und zum erstenmal einen Vertrag mit ihm eingehen müssen, der keinerlei ein­seitig drückende Verpflichtungen mehr enthielt, sondern — was Sambuy be­sonders betont hat — auf der Grundlage vollkommener Reziprozität und Gleichberechtigung und beiderseitiger Unabhängigkeit abgeschlossen wor­den war. 9) Thum und Taxis an Mett. 34 X 4 Kleinere Betreffe 10; Fr. H a n s e 1 m a n n, Postwesen in Schaffhausen 31 f. 10) Weisung nach Züridi 34 X 24 Schweiz. u) 34 XI 26, 30 Urkunden (Bittner nn. 240J, 2406). 12) Note an Hofkammer 37 VII 13 Notenwechsel 41; J. Lenggen hager 1. c. 431. 13) Bericht aus Zürich 35 I 6 Schweiz; Thurn und Taxis an Mett. 35 I 15; M. Alberti 2, 444 f. 14) L. N e u m a n n 1. c. 4, 591; M. A1 b e r t i 1. c. 3, 216 ff. 1B) Noten von Hofkammer 43 V 27, VII 7 Notenwechsel 95, 96; Notiz Hummelauers 43 VII 2j Sardinien 68. 109

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