J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 2. Geschichte der österreichischen Staatskanzlei im Zeitalter des Fürsten Metternich (1935)

III. Die Organisation der Staatskanzlei - 5. Die Hilfsämter

Angriff genommen hat. Sie begann mit einer noch im Jänner 1843 durch den Vorstand der K ameralbuchhaltung vorgenommenen Überprüfung der Hauptkasse, deren Ergebnis den neuen Kassenreferenten durchaus be­friedigte 572). Nicht so den revidierenden Rechnungsrat, der nicht nur die nahe Verwandtschaft zwischen Kassenreferenten und Kassenkontrollor — sie waren Brüder — bemängelte, sondern auch auf die Überprüfung der Nebenkassen drang 573). Das empfand man aber in der Staatskanzlei als eine um so lästigere Maßregel, als man bisher alle Kassenprüfungen grund­sätzlich ohne Mitwirkung der Kameralbuchhaltung vorgenommen hatte. Was aber diese Forderung als besonders empfindlich erscheinen ließ, das war die Tatsache, daß eine dieser Nebenkassen — die akademische Aushilfs­kasse — nun schon fast zehn Jahre lang einen Abgang auf wies, dessen Aufdeckung die unangenehmsten Folgen nach sich ziehen konnte. Schon hatte der Kaiser unterdessen diese zweite Kassenprüfung angeordnet. Damit zwang er aber den Staatskanzler zum Einbekenntnisse dieses Abganges, der nunmehr — eben noch rechtzeitig — auf eine ebenso geheimnisvolle Weise ausgeglichen wurde, wie er entstanden war. Persönliche Beschuldi­gungen hat Metternich nicht erhöhen. Der Beamte, dem der Abgang unter­laufen war, hatte lange Jahre eifrig und klaglos gedient. Nun wurde dieser durch eine Kassenverordnung aus der Welt geschafft, die den fehlenden Betrag „für einen geheimen Zweck“ ansprach B74). Lebzeltern quittierte ihn und räumte damit dem neuen Kassenreferenten das letzte Hindernis aus dem Wege. Von einer Revisionskommission unterstütztB75), konnte sich dieser nunmehr an die Arbeit machen. Die lief nun wohl nicht ohne vielfache Auseinandersetzungen und persönliche Unannehmlichkeiten ab, wie sie eben der Übergang von den weitherzigen Auffassungen der Vergangenheit zu den streng geregelten Grundsätzen der modernen Staatsverwaltung mit sich brachte. Niebauer aber ließ sich durch nichts beirren und „griff durch“, wie es ihm Metternich aufgetragen hatte. Er hob damit den Kredit der Staats­kanzlei, der durch das Gerücht von Kassenabgängen und einer schranken­losen Finanzwirtschaft gefährdet war. Auf und unter den Kästen und Schreibpulten wurden nun die Rechnungsakten hervorgeholt und in Ordnung gebracht 576). Zugleich wurde die Kasseninstruktion von 1833 — eine Klippe, die bis jetzt nicht zu umschiffen gewesen war — in Kraft gesetzt. Die Rechnungsprüfung, bisher zwischen Zentral- und Kameralbuch­haltung geteilt, wurde mit dem Jahre 1843 bei letzterer vereinigt. Diese Fortschritte — in so kurzer Zeit erzielt — erfüllten Niebauer mit dem „süßen Bewußtsein“ des Erfolges, den Hartig, Metternichs Gönner, nach Kräften unterstrich. 672) 43 I 14 Skontrierungsbericht Interiora 72. 57S) 43 II 18 Skontrierungsbericht Interiora 68. 574) 44 VI 6 Vorträge 441; 44 X 23 Kassen Verordnung Interiora 66. 676) 43 I 2 Mett, an Ottenfels Interiora 72. °76) 43 I 31 Bericht Niebauers Interiora 72; 43 III 27 Äußerung Gervays 1. c. 98

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