J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 2. Geschichte der österreichischen Staatskanzlei im Zeitalter des Fürsten Metternich (1935)
III. Die Organisation der Staatskanzlei - 5. Die Hilfsämter
General-Namen- und Sachregister, das 1826 in eine auch äußerlich gleichförmige Reihe einlenkte38B). Sonderregistraturen, die außerhalb der geheimen Registratur lagen, hatten das deutsche Büro und das Departement der sogenannten höheren Polizei (actes de haute police) aufzuweisen. Noch war die künftige Organisation des Deutschen Bundes ungeklärt, als sich schon Hofrat Baron Spiegel eine eigene Registratur einrichten ließ 388) Ähnlich verhielt es sich seit 1817 mit den höheren Polizeiakten. Die allgemeine Registratur hatte, wie 1809 bestimmt wurde, alle jene nicht als geheim geltenden Akten zu verwahren, die aus dem Normaljahr 1800 stammten oder einem jüngeren Jahrgange angehörten 385). Die gesamte Ministerialkorrespondenz dieser Art, der Notenwechsel mit den Hofstellen, die Bittschriften, kurz alles, was nicht geheim und nicht jenseits des Normaljahres lag, gehörte der allgemeinen Registratur zu 387). Sie gliederte sich, wie es anfänglich geplant war, in drei Abteilungen. Die erste Abteilung hatte die Akten der kaiserlichen Familie, die Handbillette und Vorträge, sowie die staatsrätlichen Zirkulanden, die zweite Abteilung den Notenwechsel mit den inneren Behörden, die Bittschriften, die Organi- sierungs- und Zeremonialakten, sowie die Geheimratsakten, die dritte Abteilung die Korrespondenz mit den fremden Souveränen und Höfen zu umfassen 388). Die inländischen Abteilungen 1 und 2 füllten das eine, die auswärtige Abteilung 3 das andere Zimmer, jedes mit „numerotirten“ Kästen versehen. Anordnungen dieser Art sind 1811 und 1812 getroffen worden, insbesondere auch über die Einführung von Faszikel-Vormerkbogen und die Anlage eines Titel- und Anredebuches für das Expedit 389). Bei dieser Ordnung blieb es bis in die Vierzigerjahre und erst als das alte Kegistratursystem zusammenzubrechen drohte, wurden — „ein verjüngter Phönix aus der Asche des alten“ — Verbesserungen (Einreichungsnummern, Referatsskontros u. dgl.) eingeführt, die die Registratur zu einer „systematischen“ machten 39°). Das Exhibitenprotokoll ist — anders als in der geheimen Registratur —- fortlaufend, aber doch auch nicht ganz vollständig geführt worden. Daneben gab es besondere Paß- und Paßvisaprotokolle, Bittschriftenprotokolle und Protokolle der Geheimratsernennungen. Neben der allgemeinen Registratur bildeten sich auch sogenannte Ghef-Registraturen aus, die in den Büros der Kanzleichefs entstanden und solche Aktenstücke betrafen, die sich diese infolge ihres vertraulichen Inhaltes nicht aus der Hand zu geben getrauten 391). Das war ein sehr empfindlicher, meist erst beim Tode des betreffenden Referenten — etwa des Staats- und Konferenzrates Hudelist — voll zutage tretender Mißstand. Denn die Akten dieser Sonderregistraturen wurden in der Regel gar nicht verzeichnet, „bis sie endlich nach Jahren, die sie unbekannt in den Schränken gemodert hatten, in unendlichen Faszikeln zusammengemischt an die allgemeine Registratur abgegeben wurden“ 392). 385) 09 XI 13 Organisierung Interiora 1. 38°) 46 IV 23 Geschäftsordnung Interiora 3. 387) (1811) Organisierung Interiora 2. 3sa) (1810) Organisierung Interiora 1. 389) (1812) Organisierung Interiora 2. 39°) 42 IX7 Gesuch Teichmanns Personalia 19; 46 VIII 19 Gesuch Aschers Personalia 1. 391) 09 XI 13 Organisierung Interiora 1. 392) (1811) Organisierung Interiora 2. 68