J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 2. Geschichte der österreichischen Staatskanzlei im Zeitalter des Fürsten Metternich (1935)
III. Die Organisation der Staatskanzlei - 4. Der Geschäftsgang
wöchentlich wechselnden Hofrat, der gleichfalls auf dem Konzepte seinen Sichtvermerk anbrachte. Später hat dies der Staats- und Konferenzrat selbst besorgt, besonders eifrig Baron Ottenfels. Unerledigte Einlaufstücke hatte der Abteilungschef — so wurde es 1809 angeordnet — allwöchentlich anzuzeigen. Die überprüften Konzepte gingen, wenn nichts anderes vorgeschrieben war, zur Anfertigung der Reinschriften ins Expedit weiter und kehrten von dort samt diesen zu ihren Referenten zurück, die die Reinschriften zu überprüfen hatten. Erst dann konnte sich der Expeditor — täglich um 2 und um 9 Uhr oder erst „nach dem Theater“ — mit dem Aktenauslauf zum Staatskanzler begeben und ihm diesen zur Genehmigung oder zur Unterschrift vorlegen 311). Das hing im wesentlichen von der Wichtigkeit des Gegenstandes ab. Konzepte „höheren Gehaltes“ unterlagen, ehe sie reingeschrieben werden konnten, der Genehmigung durch den Staatskanzler. Politische Referenten pflegten Metternichs Expediatur unmittelbar einzuholen. Sonst wurde es — zumal bei inländischen Angelegenheiten — so gehalten, daß der Expeditor zugleich mit den Konzepten auch die Weisung erhielt, welche er sogleich reinschreiben zu lassen und welche er vorher noch dem Staatskanzler zur Genehmigung vorzulegen hatte312). Bei inländischen Konzepten pflegte sie dieser mehr und mehr dem Staats- und Konferenzrat zu überlassen. Später hätten auch alle minder wichtigen politischen Konzepte der Genehmigung durch den Unterstaatssekretär unterzogen und ihm auch alle von Metternich approbierten Stücke zur Einsicht vorgelegt werden sollen. Auch hätte dieser den gesamten Aktenauslauf der inländischen Abteilung — mit Ausnahme der Vorträge und sonstiger Aktenstücke von Wichtigkeit — „für den Minister des Äußern“ unterzeichnen sollen313). Tatsächlich aber hat doch dieser in den meisten Fällen seine Unterschrift gegeben. Selbst wenn er abwesend war, durfte der Staats- und Konferenzrat nur die minder wichtigen Schriftstücke „in Abwesenheit des Staatskanzlers“ unterzeichnen. Größer war das Vorrecht, dessen sich Graf Mercy zuweilen zu erfreuen hatte. Die Bestellung der ausgefertigten Reinschriften war Sache der Türhüter, die sich hiebei zum Ausweise der Empfangsbescheinigung eines Zustellbuches bedienten, das mit dem Auslaufprotokoll übereinstimmen mußte314). In dringenden Fällen wurden Zustellbogen verwendet, die ein Jahr lang auf bewahrt wurden. Die Konzepte hatten das Auslaufprotokoll (Auslaufbuch) zu passieren, in das der Expeditor Tag und Gegenstand der expedierten Stücke eintrug315). Am Sonntage hatte er es dem Staatskanzler zur Einsicht vorzulegen. Vom Auslaufprotokoll wanderten die Konzepte zum Einlaufprotokoll weiter, das der Registrator in der Rubrik „Erledigung“ nun abschließend ergänzte. Ehe er sie dann dauernd in seiner Registratur hinterlegte, hatte er sie noch bei allen Referenten und Departementschefs in Umlauf zu setzen, wofern dies nicht 311) 09 XI 13 Organisierung Interiora 1; 36 X 12 Mett, an Revitzky Toskana 413 F. A n d 1 a w 1. c. i, 172. 312) 09 XI 13 Organisierung Interiora 1. sl5) 46 IV 23 Geschäftsordnung Interiora 3. 314) 32 V 17 Instruktion Inferiora 2. 315) (1811) Organisation des Expedits Interiora 2. 56