J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 2. Geschichte der österreichischen Staatskanzlei im Zeitalter des Fürsten Metternich (1935)

III. Die Organisation der Staatskanzlei - 5. Die Hilfsämter

— in geheimeren Angelegenheiten namentlich — ausdrücklich untersagt war („nicht circulieren“). Meist behielt aber in solchen Fällen der Ab­teilungschef das Konzept zurück, so daß es der Registrator gar nicht oder doch erst sehr spät zu Gesicht bekam 316). 5. Die Hilfsämter. A. Das Expedit. a) Das Amt. Entsprechend der Zweiteilung der Staatskanzlei in eine auswärtige und eine inländische Abteilung zerfiel auch das Expedit derselben in zwei vollkommen voneinander getrennte Zweige. Es war seiner Natur nach nur ein Hilfsamt und doch hat es Metternich schon 1809 — ein Zeichen für den ihm innewohnenden Scharfblick — gleich der Registratur als eine der wichtigsten Institutionen seines Amtes bezeichnet 317). Er verstand es nicht minder — zumal bezüglich des Expedits der auswärtigen Abteilung, der sogenannten „geheimen Kanzlei“ —, das Maß von Vertrauen richtig einzuschätzen, dessen die Beamten desselben gewürdigt wurden. War es bei diesen der vertrauliche Inhalt der durch ihre Hände gehenden Akten­stücke, der sie Metternich als schätzenswerte Helfer erscheinen ließ, so sprach für die Beamten des (allgemeinen) Expedits der inländischen Abtei­lung die stetig zunehmende Zahl der Ausfertigungen, die sich 1835 auf über 7000, 1843 auf über 9000 im Jahre belief. Es gab ja nun freilich — zumal bei der auswärtigen Abteilung — Fälle, in denen der Konzipist auch die Reinschrift besorgte. Die Regel aber war doch die Abfertigung der Konzepte durch das Expedit, soferne sie nämlich — namentlich die der inländischen Abteilung — die erforderlichen Expeditionsvermerke trugen. Alle einlangenden Konzepte versah der Expeditsdirektor, ehe er sie an die Reinschreiber austeilte, mit einem Rückvermerk und — zur Kon­trolle — mit einer Zahl seines fortlaufend geführten Handregisters. Er prüfte die Reinschriften und überbrachte sie — entweder selbst oder durch den Expeditsadjunkten — dem Staatskanzler zur Unterschrift318). Die unterfertigten Reinschriften wurden — zur Vermeidung von Verstößen oder Verwechslungen — samt allen Beilagen auf einem geräumigen Tische ausgelegt, dann adressiert, versiegelt und den Türhütern zur Zustellung ausgefolgt. Nach Möglichkeit wurden die Umschläge schon im vorhinein auf Vorrat hergestellt und beschriftet. Der quecksilberoxydhaltige, gesund­heitsschädliche Siegeldunst wurde durch Luftreinigungsmittel bekämpft. Akten und Siegelstempel wurden — so verlangte es die Vorschrift — allabendlich verschlossen. Täglich auch hatte der Expeditsdirektor das Aus­laufprotokoll zu überprüfen, das gleich einem Paßregister und einem Courtoisiebuch (für Titel und Etikette) im Expedit geführt wurde31B). 318) 09 XI 13 Organisierung Interiora 1; 46 IV 23 Geschäftsordnung Interiora 3. 317) 09 XI 13 Organisierung Interiora 1. 31S) (1811) Organisierung des Expedits Interiora 2. 3IB) (1811) Organisation des Expedits Interiora 2; 39 XII 15 Mercy an Mett, acta secreta n. 544 in Fz. 6. 57

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