J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 2. Geschichte der österreichischen Staatskanzlei im Zeitalter des Fürsten Metternich (1935)
III. Die Organisation der Staatskanzlei - 1. Die auswärtige Abteilung
tórium die inländischen Statistiken liefern. Am wichtigsten aber erschien Metternich Balbis publizistisch-propagandistische Verwendung 42). Die Organisation der Staatskanzlei, wie sie Metternich im November 1809 entworfen hatte, ist, wie oben erwähnt, schon nach wenigen Jahren vereinfacht worden. Im August 1814 hat Metternich eine weitere Verringerung auf zwei Hauptabteilungen — eine auswärtige und eine inländische — beantragt, aber erst nach zwei Jahren genehmigt erhalten. Die Verhältnisse, wie sie sich seit der Leipziger Schlacht ergeben hatten — die Auflösung des Napoleonischen, von Paris aus geleiteten Imperiums, die Rückkehr der deutschen und italienischen Höfe und die Machterweiterung der Habsburgermonarchie —, ließen sich mit der feingliedrigen Staatskanzlei des Jahres 1809 nicht mehr bewältigen. Der Beamtenstand mußte vermehrt, die Organisation vereinfacht werden 43). Kaiser Franz aber ließ Metternichs Vortrag ein Jahr lang liegen, ehe er ihn unerledigt zurücksandte. Erst dem dritten Vortrage, den Metternich schon auf dem Rückwege aus Italien erstattete — er führte darin auch die neuen, früher von der Reichskanzlei bestrittenen deutschen Bundesangelegenheiten und die langwierigen Kriegsliquidierungen ins Treffen —, hat Kaiser Franz am 22. Mai 18x6 in Laibach stattgegeben44). Nun waren — wie früher die erste und dritte Sektion — die neue zweite und die alte inländische vierte Sektion zusammengelegt, woraus sich die gewünschte Zweiteilung der Staatskanzlei — in eine auswärtige und in eine inländische Abteilung — ergab. Damit griff aber die auswärtige Korrespondenz — zum Teile wenigstens — auf die inländische Abteilung über. Die Korrespondenz mit der Pforte, einschließlich der Donaufürstentümer, der Levante und der Barbareskenstaaten, lag nun gleich der mit den Ionischen Inseln ganz innerhalb des Aufgabenkreises der inländischen Abteilung und von der auswärtigen Korrespondenz — also der mit den deutschen Staaten, mit Schweden, Dänemark und der Schweiz, mit Spanien, Portugal, Frankreich, den Niederlanden und Italien, mit Rußland, Polen und Krakau — wurden die Kurrent- und Privatangelegenheiten gleichfalls von der inländischen Abteilung versehen. Ihr Arbeitsgebiet war also nun — weit über das inländische Feld ihres ursprünglichen Namens hinaus — ein administratives und nur unter diesem Gesichtspunkte von dem politischen der auswärtigen Abteilung unterschieden. Demnach ist unter der auswärtigen Abteilung richtiger die politische und unter der inländischen Abteilung zutreffender die administrative zu verstehen, wie ja auch die von ihnen bearbeiteten Akten in einer politischen und in einer administrativen Registratur hinterlegt wurden. Die Geschäftsordnung des Jahres i8464B) gliederte die auswärtige, dem höheren politischen Verkehr gewidmete Abteilung in fünf Referate, von denen das erste die Korrespondenz mit Rußland, Schweden, Belgien, Spanien, Portugal und den transatlantischen Ländern, das zweite die Korrespondenz mit Frankreich, England, Italien und der Schweiz, das dritte die Korrespondenz mit den deutschen Bundesstaaten, mit Dänemark und Holland und das vierte 42) 33 XI j Vorträge 406. 43) 14 VIII 12 Vorträge 288. 44) 16 V 19 Vorträge 298. 45) 46 IV 23 Geschäftsordnung Interiora 3.