J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 2. Geschichte der österreichischen Staatskanzlei im Zeitalter des Fürsten Metternich (1935)
V. Gentz und Metternich - 2. Metternich
die Erzherzogin Leopoldine, die Gemahlin Dom Pedros, zur Einschiffung nach Livorno und setzte 1839 mit Lebzeltern seine Unterschrift unter das neue Familienstatut 81°). Als Außenminister gehörte Metternich — „jedodi mit Schonung“ — zu den ständigen Mitgliedern des Staatsrates und der Staatskonferenz, an deren Organisation er — zumal an der der Ministerkonferenzen, deren Präsidium er seit 1826 innehatte811) — tatkräftig mitgearbeitet hat und deren Verhandlungsgegenstände ihn weit von dem Felde der Außenpolitik abgelenkt haben. Hier lagen die Kampfplätze, auf denen Metternich, wie man weiß, viele Jahre lang mit dem Grafen Kolowrat um den Neubau des Staates gerungen hat. Einem, wie es scheint, schon seit längerem geübten, wenn auch nicht schriftlich festgelegten Brauche entsprechend waren die Geschäfte der Kanzlei des Maria Theresienordens mit denen der Staatskanzlei vereinigt, die schon vor dem Ausbruche des Krieges von 1809 über die Ordensregistratur verfügt hat. Bei der Neueinteilung der Obliegenheiten der Staatskanzlei von 1809 wurden die Ordenskanzleigeschäfte der vierten Sektion übertragen. Metternich selbst wurde im März 1813 als ein Zeichen besonderer kaiserlidrer Wertschätzung zum Ordenskanzler ernannt812). Auch der Greffier und der Kanzlist des Ordens waren den Staatskanzleibeamten entnommen. Das Kuratorium der Akademie der bildenden Künste war seit 1768 fast ständig mit der Staatskanzlei verbunden. Metternich ist im Dezember 1810 zum Kurator bestellt worden und hat als solcher wiederholt Vorträge über Anstellungen von Professoren, die Verlegung der Akademieferien u. dgl. m. erstattet813). Am Tage nach seinem Rücktritte von der Staatskanzlerschaft hat Metternich auch das Kuratorium der Akademie zurückgelegt. Die Rolle, die die Theresienordenskasse und die Akademiekasse im Gefüge des Zahlamtes der Staatskanzlei gespielt haben, ist schon oben berührt worden. B. Bezüge. Metternichs überragende Stellung kam nicht zuletzt in seinem Gehalt zum Ausdruck, der aus der Besoldung von 48.000 fl., einem Besoldungsbeitrag von 28.000 fl., einer Personalzulage von 16.000 fl. und einem Tafelgelde von 6000 fl. — in summa 98.000 fl. jährlich — bestand. Dazu kam ein Brennholzbezug von 200 Klaftern. Das war genau das Ausmaß des Gehaltes seines Vorgängers Graf Stadion, das ihm Kaiser Franz noch im Oktober 1809 von Totis aus zusicherte und das nun Metternich — „in einem Augenblicke, wo ohnedies die Depreziation des Geldes seine Emolumente fast auf nichts reduzierte“814) — mit begreiflichem Eifer für sich in Anspruch nahm. Besoldung und Tafelgeld erhielt er vom Universalkameralzahlamt, die Personalzulage, die Stadion aus der kaiser81°) Aus Mett.s nachgel. Papieren 3, 22 ff.; 39 II 3 Familienstatut Familienurkunden. 811) 26 IX 29 Billett an Mett. StConferenz (Ca) 1939/1837. Vgl. H. v. Srbik 1. c. i, 456 ff. 812) 13 III 3 Vorträge 284; H. v. S r b i k 1. c. 2, 332. 81S) 19 I 17 Vorträge 317; 44 VI 24 Kabinettsarchiv, Separatprotokoll 1563/1844; H. v. Srbik 1. c. 2, 332. 814) xo XII 31 Mett, an Kaiser Kabinettszahl 879/1811; vgl. hiezu H. v. Srbik I. c. i, 455 f. 140