J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 2. Geschichte der österreichischen Staatskanzlei im Zeitalter des Fürsten Metternich (1935)
IV. Der Beamtenkörper der Staatskanzlei - 3. Materielle Verhältnisse
(Renuntiationsurkunden, Ehepakten u. dgl.) — erforderte die Heranziehung und Ausbildung tüchtiger Kalligraphen, von denen Böhm, Mekarsky Spengler und Straub besonders zu nennen sind. Letzterer ist aus der Schreibschule hervorgegangen, die Spengler unterhalten hat. Schon unter Kaunitz soll sich dieser im Nachzeichnen der Unterschrift desselben hervorgetan haben 665). 3. Materielle Verhältnisse. Deutlicher als auf allen übrigen Gebieten ist die Vorzugsstellung, deren sich die Staatskanzlei und ihre Beamtenschaft zu erfreuen hatte, auf dem materiellen Felde zutage getreten. Just für dieses ist der Grundsatz, daß die Staatskanzleibeamten selbst hinter den bestbesoldeten Hof- und Staatsbeamten nicht zurückstehen durften, mit besonderer Kraft verfochten worden 666). Alle Maßregeln solcher Art mußten — das war auch Metternichs Meinung — selbst zu einem Staatszwecke werden, wenn es sich wie bei der Staatskanzlei um eine Beamtengruppe handelte, bei der jede leichtfertige Handlung, jedes unbedachte Wort das Staatsinteresse beeinträchtigen konnte 867). Und wenn man außerdem noch die besonderen Fähigkeiten derselben, ihre ungemeine Vertrauenswürdigkeit und dienstliche Inanspruchnahme in Betracht zog, die nur wenig gesellschaftliche Erholung zuließ, dann konnte man sogar — wie dies z. B. der Registrator Josef Huszár getan hat — davon sprechen, daß die Staatskanzleibeamten gewissermaßen doppelt dienten 608). Und wenn auch nicht um das Doppelte, so übertrafen die Bezüge derselben die der übrigen Staatsbeamten doch um ein Beträchtliches. Grollend mußte Kolowrat 1841 feststellen, daß die Staatskanzleibeamten die bestbezahlten des ganzen Inlandes seien 669). Dem hatte nicht einmal Kaiser Josefs Gehaltsnormale von 1781 abzuhelfen vermocht, da es Kaunitz durchzusetzen verstand, daß der reichlicher bemessene Besoldungsstand der Staatskanzlei unangetastet blieb. Auch Kaiser Franz, der im Oktober 1814 dem achtbaren Stande der Staatsbeamten, der am meisten bedrückten Untertanen, wohl ausgiebige Hilfe — nicht weiter aber doch, als um ihn vor Not zu schützen — angedeihen lassen wollte 67°), hat die Vorzugsstellung der Staatskanzleibeamten trotz seiner auch von Metternich beklagten Sparsamkeit nicht beseitigen können. A. Gehälter 871). Den höchsten Gehalt, der allerdings kaum ein Zehntel der Bezüge des Staatskanzlers ausmachte, hatten die Staats- und Konferenzräte als Leiter der *®5) 29 VII i Kanzleivortrag Personalia 18 (Straub); J. Hormayr, Kaiser Franz und Mett. 23. *“) íj I Vorträge 291. 667) 19 I 5 Vorträge 317. M8) 43 VIII 5 Bittschrift Huszárs Interiora 90. 66e) 41 III 25 Vortrag der Hofkammer Minister Kolowratsakten 579/1841. 87°) 14 VIII 12 Vorträge 288; 14 X 13 Kabinettschreiben an Stadion Vorträge 289. 6rl) Dem damals noch nicht fest geregelten Gehaltsstufenschema lag das Hofkammerdekret vom 21. Mai 1812 zugrunde, das die in zwölf Klassen geteilten Reise-Taggelder der Beamten nach ihrem Dienstcharakter abstufte (Politische Gesetzessammlung 38, 225 ff.). 8* 115