J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 2. Geschichte der österreichischen Staatskanzlei im Zeitalter des Fürsten Metternich (1935)
IV. Der Beamtenkörper der Staatskanzlei - 3. Materielle Verhältnisse
inländischen Abteilung. Er betrug 10.000 fl. jährlich und konnte durch eine Sonderzulage auf 12.000 fl. gesteigert werden. Etwa die Hälfte nur bezogen die Hofräte der Staatskanzlei, nämlich 4000—5000 fl. jährlich. In Ausnahmsfällen wurden auch Gehälter von 6000 fl. ausbezahlt, deren die Hofräte der Hofstellen nicht teilhaftig werden konnten. Doch hatten sich diese dafür des Vorteils zu erfreuen, daß bei ungleichen Hälften der Bezieher der 4000 fl.- und 5000 fl.-Gehälter auch der überzählige Hofrat 5000 fl. erhielt. Erst 1826 hat Metternich den Widerstand des Kaisers und der Hofstellen brechen und den Staatskanzleihofräten die gleiche Begünstigung erkämpfen können. In besonderen Fällen konnten diesen Personalzulagen von 1000 fl. gewährt werden. Die Staatskanzleiräte haben ihr altes Gehaltsausmaß von 3000—4000 fl. nicht aufrechtzuerhalten vermocht, sondern sanken unter den finanziellen Auswirkungen der napoleonischen Kriege auf 25 00 fl. jährlich herab, die in besonderen Fällen durch Personalzulagen auf 3000 fl. gesteigert werden konnten. Ebensolche Zulagen konnten auch den Hofsekretären gewährt werden, deren Gehalt 1600, 1800 oder 2000 fl. jährlich betrug. Die Hofkonzipisten erhielten 1000, 1200 oder 1400 fl. und Personalzulagen zu 200 fl. Die Offizialgehälter betrugen 600, 800, 900, 1000 und 1200 fl., die Zulagen 100—200 fl. Praktikanten erhielten ein Adjutum von 400 fl. jährlich. Die Kanzleidirektoren standen im Gehalt den Staatskanzleiräten gleich, die Expeditoren den Hofsekretären (doch mit geringerer Zulage), die Expeditsadjunkten den Hofkonzipisten der untersten Gehaltsstufe. Die Registratoren hielten sich anfangs auf der untersten Gehaltsstufe der Staatskanzleiräte, sanken aber zu Beginn der Dreißigerjahre auf die unterste Stufe der Hofsekretäre herab. Die Registratursadjunkten standen den Expeditsadjunkten gleich. Die Archivare der alten Registratur hielten sich an der unteren Grenze der Bezüge der Staatskanzleiräte. Die Direktoren des Staatsarchivs bezogen Hofratsgehälter, der Vizedirektor, der erst 1846 eingeschoben wurde, 3000 fl. jährlich. Die Gehälter der Archivare — ijoo und 2000 fl. — entsprachen etwa denen der Hofsekretäre, die der Archivadjunkten hielten sich an der untersten Grenze der Hofkonzipistengehälter, während die Bezüge der Archivoffiziale die der Staatskanzleioffiziale annähernd erreichten. Die Archivpraktikanten bezogen 300—400 fl. Adjutum. Der Zahlmeistergehalt entsprach zunächst dem der Staatskanzleiräte, sank aber später auf die unterste Stufe der Hofsekretäre herab. Der Kassier entsprach ungefähr dem Hofkonzipisten, während sich Kassenkontrollor und Kassenoffizial in die Gehaltsstufen der Staatskanzleioffiziale teilten. Im ganzen betrug die Gehaltsspannung vom Offizial zum Staats- und Konferenzrat mehr als das Zehnfache. Der Durchschnittsgehalt des Hofkonzipisten (1200 fl.) lag um die Hälfte höher als der Durchschnittsgehalt des Offizials (900 fl.), der des Hofsekretärs (1800 fl.) um die Hälfte höher als der Durchschnittsgehalt des Hofkonzipisten. Vom Hof Sekretär zum Staatskanzleirat stieg der Gehalt um etwas weniger als die Hälfte, vom Staatskanzleirat zum Hofrat und von diesem zum Staats- und Konferenzrat aber je auf das Doppelte. Deutlich hebt sich so die Oberschichte der Hof- und der Staats- und Konferenzräte von dem übrigen Beamtenkörper ab, dessen Gehaltskurve um fast 75 Prozent flacher war als die der Oberschichte. 116