J. K. Mayr: Inventare Teil 5. Band 2. Geschichte der österreichischen Staatskanzlei im Zeitalter des Fürsten Metternich (1935)

IV. Der Beamtenkörper der Staatskanzlei - 1. Im allgemeinen

erfuhr, sogleich für seinen dadurch zurückgesetzten Kollegen Wacken ein, dem er bei dieser Gelegenheit das ehrenvollste Zeugnis ausstellte B82). Und geriet er etwa einmal auf das Arbeitsgebiet eines anderen Referenten — so z. B. auf das Hofrat Perins —, dann geschah dies nicht ohne die beweg­lichsten Entschuldigungen 58S). Staats- und Konferenzräte, die der Staatskanzlei zugeteilt waren, gab es, wie oben erwähnt, nur an der Spitze der inländischen Ab­teilung, während Metternich die auswärtige unmittelbar leitete. Alle übrigen Beamten verteilten sich gleichmäßig auf beide Abteilungen. Die H o f r ä t e hießen — zum Zwecke ihrer Hervorhebung — zugleich auch Geheime Staatsoffiziale, deren Obliegenheiten Gentz allerdings niemals hat in Er­fahrung bringen können. Eine Zwischenstufe zwischen Hofräten und Hof­sekretären bildeten die k. k. Räte, die, wenn sie in ordentlichen Diensten der Staatskanzlei standen, Staatskanzleiräte genannt wurden. Be­züglich der „Cynosur“ — des Rangsverhältnisses dieser noch jungen Beamtengruppe — war sich die Hofkammer noch 1841 im unklaren. Sie wollte die Staatskanzleiräte nur als mit dem Ratstitel und einer Gehalts­zulage versehene untergeordnete Beamte gelten lassen, die sich hinsichtlich der Art ihrer Verwendung und des Grades ihrer Verantwortlichkeit mit den Regierungsräten der Hofstellen nicht messen konnten B84). Und Werner schrieb der Rangsklasse der Staatskanzleiräte keinen anderen Zweck zu, als die Ungeduld der unteren Beamten durch eine halbe Maßregel zu be­schwichtigen, und keinen anderen Erfolg, als eine Anzahl mittelmäßig begabter Kräfte in eine Stellung zu bringen, die sie praktisch zu Hofräten machte 585). Von den Hofsekretären und Hofkonzipisten und den vielfach gleichfalls Konzeptsdienste leistenden Offizialen war schon früher die Rede. Praktikanten — unbesoldete zumal — waren in der Staatskanzlei noch in den Dreißigerjahren nicht üblich. Tagschreiber (Diurnisten) wurden dem besonderen Charakter der geheimen Staatskanzlei entsprechend nur selten und auch dann nur zum Abschreiben von Zeitungsaufsätzen oder zur Aus­hilfe bei der Staatskanzleikasse verwendet. Eine Sonderstellung eigener Art nahmen die Kuriere ein, die in Österreich wie in Frankreich Kabinettskuriere, in England Staatsboten, in Rußland und Preußen Feldjäger genannt wurden. Mit dem Kabinette des Kaisers oder dem des Ministers hatten sie nichts gemein; sie trugen ihren Namen lediglich zum Zwecke der Hervorhebung gegenüber den Post­kurieren. Die Kabinettskuriere reisten mit einer Kalesche und zwei Pferden. Erst gegen das Ende der Vierzigerjahre wurden sie zur Benützung der Eisen­bahnen und Dampfschiffe verpflichtet. Vierundzwanzig Stunden vor Abgang einer Kurierpost berief sie die inländische, von 1823 an — der besseren Geheimhaltung wegen — die ausländische Abteilung und gab ihnen ihren Bestimmungsort erst wenige Stunden vor der Abfahrt bekanntB88). Die Kuriere hatten ihre „Ritte“ unter allen Umständen und ohne Rücksicht auf die Jahreszeit anzutreten. 1829 hat Kaiser Franz die Auflassung der Kabi­“*) 23 II 18 Mercy an Mett, acta secreta n. 117 in Fz. 2. 583) 24 VI 30 Mercy an Perin Rom, Collectanea 46. “*) 41 I 29 Vortrag der Hofkammer Staatsrat 750/1841. 'is5) 49 I 9 Gutachten Werners Polit. Arch. Organis, d. Minist, d. Ä. 1849—80. 68e) 23 III 17 Berufung der Kuriere Interiora 58. 100

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