Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

I. Die allgemeine Entwicklung der Reichskanzlei von 1559-1806 - 3. Die Reichskanzlei im Kampfe mit der österreichischen Hofkanzlei bis zum Rücktritt des Reichs Vizekanzlers Schönborn

des politischen Einflusses der Reichskanzlei entspricht auch das Bild, das uns die diplomatischen Akten des Wiener Hofes in jenen Jahren bieten. In der Korrespondenz mit den Gesandten in Frankreich und England überwiegen seit ca. 1716/18 die Expeditionen aus der österreichischen Kanzlei immer mehr, die Korrespondenz mit Spanien war der Reichs­kanzlei bereits ganz entzogen, desgleichen mit Polen, sogar in den Wei­sungen an die kaiserlichen Vertreter in Rom zeigte sich seit 1716 ein stän­diges Anwachsen der Expeditionen aus der Hofkanzlei, wie sie auch in die Korrespondenz mit den Reichsständen immer mehr eindrang. Verhältnis­mäßig gut behauptete sich die Reichskanzlei in den nordischen Angelegen­heiten, speziell in den Verhandlungen mit Rußland. Die Beeinträchtigun­gen, denen die Reichskanzlei auf dem Gebiete der Standeserhöhungsdiplome und anderer Privilegien ausgesetzt war, wirkten auch sehr ungünstig auf die Taxeinnahmen und auf die Einkünfte des Kanzleipersonals. Die Beamten blieben in ihren Bezügen bald weit hinter denen der anderen Kanzleien zurück, in denen die Besoldungen vom Kaiser auf das Doppelte erhöht worden waren. Dies veranlaßte den Vizekanzler, die Bestrebungen der Beamten nach Gehaltserhöhung zu unterstützen und bei seinem Oheim den Antrag auf Verdoppelung der Besoldung zu stellen, die der Erzkanzler auch mit Reskript vom 16. Januar 1720 verfügte 249). Verschiedene Reformen im inneren Dienste der Kanzlei, die Friedrich Karl von Schönborn damals plante 25°), scheinen nicht zur Ausführung gekommen zu sein. Der Kampf mit der österreichischen Hofkanzlei dauerte auch in den Zwanzigerjahren fort; das Jahr 1724 brachte wieder einen besonders heftigen Zusammenstoß. Nachdem schon 1723 Reibungen infolge des Vorgehens der niederösterreichischen Regierung anläßlich der Anlegung der Sperre an den Nachlaß eines Bediensteten des Referendars Glandorff entstanden waren, brachten im Januar 1724 mehrere neue Eingriffe Sinzendorfs in die Expedition von Reichssachen den lange angesam­melten Groll des Vizekanzlers zum Ausbruch 2B1). In einem sehr gereizten Tone beklagt sich Schönborn in einem ad „circulum conferentialem“ ge­richteten Billett über die österreichische Hofkanzlei und rief gleichsam die Konferenz zum Zeugen des an seiner Kanzlei verübten Unrechts an. Graf Sinzendorf antwortete auf demselben Wege in nicht weniger scharfer Weise, worauf der Reichsvizekanzler nochmals seinen Standpunkt eingehend klar­legte und verfocht 252). Gleichzeitig arbeitete er eine umfassende, weit zurückgreifende Darstellung der ganzen strittigen Materie aus, die unter Beigabe von Belegen das Recht seiner Kanzlei dartun sollte 253). Es scheint, 24”) R. K. Verf. A. 1 u. Mzer. R. K. 43. Vgl. auch unten S. 129. 25°) Vgl. die von Schönborn korrigierten Reformvorschläge in R. K. Verf. A. 1. 251) Es handelte sich um eine von Sinzendorf dem Geschäftsträger des Herzogs von Holstein über die Restitution von Holstein und Schleswig, also eine ausgesprochene Reichs­sache, ausgefertigte Resolution, ferner um die Besetzung des Stift Augsburgischen Ministe­riums und um die stets von neuem umstrittene Frage der Ausfertigung der Kredentialien, auch die Titelführung („kaiserl. österr. geh. Staatskanzlei“) wurde neuerlich vom Vize­kanzler angefochten; R. K. Verf. A. 60. 252) R. K. Verf. A. 60: Billett Schönborns v. 24. Jan. 1724, in dem er von dem „ohn- statthaften particular fumo“ des Gegners spricht, Antwort Sinzendorfs v. 3. Febr., Replik Schönborns v. 6. Febr. 253) Das umfangreiche, von Schönborn vielfach selbst konzipierte Elaborat liegt in mehreren Fassungen in R. H. R. Verf. A. 24, Nr. 6, vor. Es ist aus dem Februar 1724, scheint 70

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