Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

VI. Biographische Daten und Betätigung der einzelnen Beamten - 4. Konzipisten der deutschen Expedition

Neben Ferre diente als Konzipist in der Kanzlei auch Hans Rudolf D i e t m a y r, der auch vom Grafen Maximilian Trauttmansdorff verwendet wurde 10). Im Reichstaxbuch von 1630 erscheint er als solcher. Über seine Tätigkeit ist wenig bekannt. 1633 ward er den zu den Friedensverhand­lungen reisenden kaiserlichen Gesandten beigegeben und starb am 19. Sep­tember 1633 in Schlesien an einer Seuche 11). Durch den Reichsvizekanzler Kurz gelangte Johann Georg Merz von Merzenfeld in die Reichskanzlei. Er war Hofmeister bei Kurz gewesen und hatte durch mehrere Jahre die Kanzlei verschiedener Grafen und Herren geführt. Merz hatte die Jura studiert und beherrschte die französische und italienische Sprache 12). Er bewarb sich bereits 1640 um die Konzipistenstelle, erscheint aber erst im Taxbuch von 1642 zum ersten Male in dieser Funktion mit einem Jahresgehalt von 360 fl. Vor seiner Ernennung zum Konzipisten fand er bei verschiedenen Gesandtschaften, darunter 1641 bei einer solchen nach Frankreich, Verwendung13). Seine Tätigkeit als Konzipist scheint keine sehr große gewesen zu sein. 1645 verfügte der Erzkanzler, daß er in Abwesenheit des Reichshofrats-Proto- notars Schweitzer das Reichshofratsprotokoll führen sollte14). Seit 1653 erscheint Merz als Taxamtsverwalter, ohne indessen seine Kon­zipistenstelle aufzugeben. Die Stelle eines Taxamtsverwalters wurde damals neu geschaffen15). In dieser neuen Funktion bewährte sich Merz sehr schlecht und ließ sich mancherlei Mißbräuche und Unregelmäßigkeiten zu­schulden kommen. 1659 und 1661 führten kurfürstliche Kommissäre eine Untersuchung gegen ihn, die sich dann auch auf seinen Vorgesetzten, den Taxator und Mainzer Residenten Georg Friedrich Lindenspür, erstreckte 16). Merz blieb jedoch Konzipist bis zu seinem Ende 1664 erfolgten Ableben 17). Sein Nachfolger wurde Ferdinand Wilhelm Schröder, ein Sohn des Sekretärs Wilhelm Schröder, der am j. Januar 1665 als Konzipist in­stalliert wurde 18). Dank der Fürsprache seines Vaters erhielt er schon 1666 den Titel eines Reichshofratssekretärs und vom Erzkanzler eine Exspektanz auf ein Reichshofratssekretariat19). Ein früher Tod setzte indessen seiner Laufbahn schon am 13. Juni 1668 ein vorzeitiges Ende 20). Über Franz Buchinger, der, nachdem die Konzipistenstelle durch mehr als anderthalb Jahrzehnte unbesetzt geblieben war 21), mit dem am 8. November 1684 an den Taxator ergangenen erzkanzlerischen Dekret als Konzipist aufgenommen erscheint 22), konnte ich fast nichts feststellen. In­10) Mzer. R. K. 11: Eingabe D. an Erzkzler. “) R. Taxbuch 1633. 12) Vgl. seine Eingabe v. 22. Aug. 1640 an d. Erzkzl. i. Mzer. R. K. 10 b. 13) Mzer. R. K. 17: Merz an Erzkzl. 14) Mzer. R. K. 12: 1645 Juli 24. 15) Vgl. hierüber S. 270. le) Vgl. über diese Angelegenheit den Bericht der Kommissäre v. 5. Sept. 1659 in Mzer. R. K. 21 a, ferner die Kommissionsberichte i. Mzer. R. K. 23 und die Verteidigungs­schrift des Merz v. 1661 i. Mzer. R. K. 21 b. 17) Am 23. Dez. 1664 wird er als „unlängst verblichen“ bezeichnet (Verf. A. 54 a). 18) Eidbudh. 19) R. K. Verf. A. 8. 20) R. Taxbuch 1666/68. 21) Vgl. darüber oben S. 104. 22) R. K. Verf. A. 25. 434

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